Hintergrund zur 7×7 Unternehmensgruppe
Die 7×7 Invest AG mit Sitz in Bonn entwickelt nach eigenen Angaben seit 2006 verschiedene Finanzprodukte und Dienstleistungen, die sich auf nachhaltige Sachwertinvestitionen konzentrieren. Dazu gehören die Bereiche Erneuerbare Energien, z.B. durch die Entwicklung und den Betrieb von Solarparks, der Bereich Immobilien durch die Entwicklung und den Betrieb von Immobilienprojekten wie Kindertagesstätten, Wohnprojekten und Bürogebäuden sowie der Bereich Nachwachsende Rohstoffe. Die 7×7 Unternehmensgruppe verfolgt einen Ansatz, den sie als „7-fache Rendite“ bezeichnet. Dabei geht es darum, nicht nur finanzielle Gewinne zu erzielen, sondern auch soziale und ökologische Ziele zu verfolgen.
Zur 7×7 Unternehmensgruppe gehören zahlreiche Gesellschaften, darunter die 7×7 Sachwerte Deutschland I. GmbH & Co. KG, die 7×7 Energiewerte Deutschland I. GmbH & Co. KG, die 7×7 Energiewerte Deutschland II. GmbH & Co. KG, die 7x7management GmbH, die 7x7fairzins GmbH und die 7x7finanz GmbH als Finanzdienstleister der 7×7 Unternehmensgruppe.
7×7 Kapitalanlagen
Sowohl die 7×7 Invest AG als auch verschiedene 7×7 Gesellschaften haben nachrangige Anleihen, Nachrangdarlehen und Kommanditbeteiligungen emittiert, darunter die folgenden:
Kommanditbeteiligungen / geschlossene Fonds:
- 7×7 Sachwerte West I. GmbH & Co. KG
- 7×7 Bürgerenergie I. GmbH & Co. KG
- 7×7 Unternehmenswerte Deutschland I. GmbH & Co. KG
Anleihen
- 7×7 Umweltanleihe 2025 (WKN A2TR47; ISIN DE000A2TR471)
- 7×7 Energieanleihe 2027 (WKN A2GSF9ISIN; ISIN DE000A2GSF90)
- 4% Schuldverschreibung 2016/2021 (WKN A169K3; ISIN DE000A169K35)
- 6 % Schuldverschreibung 2013/2023 (WKN A1TNGS / ISIN DE000A1TNGS8)
- Solar Portfolio 2033
Nachrangdarlehen
- 7×7 Solar-Portfolio I.
- 7×7 Energie Portfolio
- 7×7 Aufbauplan
- 7×7 Anlageplan
- 7×7 Auszahlplan
Aktuelle Entwicklungen und Insolvenzanmeldung
Ende September 2024 hat die 7×7 Unternehmensgruppe die Anlegerinnen und Anleger schriftlich darüber informiert, dass im Rahmen eines Moratoriums sämtliche Zins-, Tilgungs- und Rückzahlungsansprüche der Anlegerinnen und Anleger ab dem 01.10.2024 ausgesetzt werden. Die in diesem Schreiben bereits erwähnte drohende Insolvenz konnte wohl nicht mehr abgewendet werden. Der Geschäftsführer der Unternehmensgruppe informierte die Anleger*innen per 14.10.2024, dass die Insolvenzanträge für die Unternehmensgruppe gestellt werden. Mögliche finanzielle Schwierigkeiten hatten sich bereits seit einiger Zeit abgezeichnet. Im Juni 2023 wurde der Rückzahlungstermin der Anleihe 2016/2023 verschoben. Bereits 2021 war die Laufzeit der Anleihe um zwei Jahre verlängert worden. Im Januar 2024 kündigte die 7×7 Gruppe an, alle Anleihen zurückzunehmen und die bestehenden Anlagen in Performance-Produkte umzuschichten.
Was können betroffene Anleger*innen jetzt tun?
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren: Bislang ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden. Sollte über das Vermögen der 7×7 Invest AG und ggfs. der Tochtergesellschaften ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, können folgende Anleger*innen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden:
- Anleihegläubiger: Sofern die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger einen gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt, gehen die Forderungen auf diesen über und er übernimmt die Forderungsanmeldung. Andernfalls können Sie die Anmeldung selbst vornehmen oder uns damit beauftragen. Wir unterstützen die Betroffenen und übernehmen auf Wunsch die Forderungsanmeldung.
- Nachrangige Darlehensgeber*innen: Die Forderung aus einem Nachrangdarlehen tritt im Insolvenzfall im Rang hinter alle anderen nicht nachrangigen Forderungen gegen die Emittentin zurück. Nachrangdarlehensgeber*innen gehen daher in der Insolvenz häufig leer aus. Allerdings hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in den Jahren 2018 und 2019 die Anforderungen an die Transparenz von qualifizierten Nachrangklauseln deutlich erhöht. Dies hat zur Folge, dass zahlreiche von den Anbietern verwendete Nachrangklauseln einer zivilgerichtlichen Überprüfung nicht standhalten. Eine Anmeldung der Forderung als nicht nachrangiger Gläubiger aufgrund unwirksamer Nachrangklauseln kann zu einer höheren Quote für den Anleger führen. Wir prüfen in Ihrem Fall, ob eine Nachrangklausel wirksam vereinbart wurde und Sie ggf. Forderungen im Insolvenzfall ohne Nachrang anmelden können.
- Kommanditbeteiligungen: Anleger*innen, die sich als Kommanditist*innen – direkt oder über einen Treuhänder – an der Gesellschaft beteiligt haben, können im Insolvenzfall als Gesellschafter*innen keine Forderungen anmelden und erhalten keine Quote.
Schadensersatzansprüche prüfen lassen: Neben der Sicherung von Ansprüchen in einem möglichen Insolvenzverfahren empfehlen wir die Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Schadensersatzansprüche können sich aus Prospekthaftung oder Falschberatung ergeben. Wenn Sie durch die Anlage in 7×7 Kapitalanlagen einen Verlust erlitten haben und im Vorfeld der Anlageentscheidung nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt wurden oder gar falsche oder unvollständige Informationen über das Anlageobjekt erhalten haben, können Sie möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen würden die Anleger*innen so gestellt, als ob sie das Investment nie erworben hätten. Dies kann im Erfolgsfall zu einem deutlich höheren Schadensausgleich führen.
Es ist möglich und auch notwendig, Ansprüche in alle Richtungen gleichzeitig zu verfolgen. Beide Verfahren – Schadensersatz und Insolvenzverfahren – schließen sich nicht aus und sollten parallel geführt werden.
7×7 Invest AG Insolvenz: Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene
Betroffene Anleihegläubiger und Anleihegläubigerinnen können und sollten sich anwaltlichen Rat einholen und ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.
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