Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vertragliche Klauseln, die zur Standardisierung und Konkretisierung von Massenverträgen dienen. Sie sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, also nicht im Einzelnen ausgehandelte Vertragsklauseln, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Deshalb bedarf es für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer besonderen Kontrolle, um ihren Missbrauch zu verhindern. Allgemeine Geschäftsbedingungen können insbesondere nach den §§ 305–310 BGB unwirksam sein. § 310 III BGB erweitert beim Verbrauchervertrag den Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die kontrolliert werden können: Die Klauseln müssen nicht durch den Verwender eingeführt worden sein. Gleichfalls werden beim Verbrauchervertrag Klauseln als Allgemeine Geschäftsbedingungen kontrolliert, die nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, solange der Verbraucher ihren Inhalt nicht beeinflussen konnte
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