Ein Beirat ist ein Gremium mit beratender Funktion. Beiräte haben oft nur geringe Kontrollfunktion, sondern sind oft auf Beratungen oder Empfehlungen beschränkt. Insbesondere bei geschlossenen Fonds wäre es zumindest wünschenswert durch den Beirat eine Kontrolle der Geschäftsführung zu gewährleisten. Dies funktioniert aber nur dann, wenn die Beiräte aus der Mitte der Gesellschafter gewählt werden. In den Kommanditgesellschaften geschlossener Fonds finden sich die Regelungen zu dem Beirat regelmäßig im Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft. In diesem Gesellschaftsvertrag können die Befugnisse und die Zusammensetzung eines Beirats frei definiert werden.
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