DVAG in der Kritik: Kostenfreie Ersteinschätzung für Anleger
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) steht seit Jahren in der Kritik. Verbraucherschützer und Medien werfen ihr unter anderem eine provisionsgetriebene Beratung vor.
Die Deutschen Vermögensberatung (DVAG) steht seit Jahren in der Kritik. Ihr wird unter anderem eine provisionsgetriebene und nicht bedarfsgerechte Beratung vorgeworfen. Zwar verweist die DVAG auf die große Zahl zufriedener Kunden und ihr funktionierendes Beschwerdemanagement, doch sowohl Verbraucherschützer als auch Medienberichte zeichnen ein anderes Bild, das deutliche Schwachstellen und risikobehaftete Strukturen für Kunden und Kundinnen aufzeigt.
In Jan Böhmermanns ZDF-Satirebeitrag über die DVAG, der Ende 2021 für viel Aufsehen sorgte, kamen ehemalige Vermittler zu Wort. Sie berichteten von gezielten Manipulationstechniken im Vertrieb: Vertrauen vortäuschen, Emotionen wecken, Druck aufbauen, um Abschlüsse zu erzielen. Dabei werde auch direkt belogen: Ein Insider-Zitat lautet: „Um Ziele zu erreichen, muss man Kunden skrupellos ins Gesicht lügen.“ Solche Aussagen decken sich mit den Erfahrungen mancher Kunden, die sich im Nachhinein getäuscht und ausgenutzt fühlen. Viele von ihnen beschreiben das DVAG-Beratungsgespräch eher als geschickt inszeniertes Verkaufsgespräch denn als objektive Finanzberatung.
Bei der Auswertung der Berichterstattung und sozialer Medien der letzten Jahre zeigen sich immer wieder ähnliche Kritikpunkte an der DVAG. Im März 2025 wirft ein Bericht der „Zeit“ ein kritisches Licht auf die Methoden und das System der DVAG. Im Mai 2025 berichtet Marktcheck über den hohen Verlust einer Kundin nach einer vermeintlich falschen DVAG-Beratung. In einem ausführlichen Dossier erhebt „Finanzwende“ im Jahr 2023 Vorwürfe gegen den Strukturvertrieb der DVAG. Die häufigsten Vorwürfe haben wir im Folgenden zusammengefasst.
Wenn Sie als Anleger oder Anlegerin annehmen, von Ihrem Berater oder Vermittler nicht vollständig und richtig über die Risiken und den Charakter der Geldanlage aufgeklärt worden zu sein, können Sie prüfen lassen, ob Sie in Ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehlern geltend machen können.
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Ein Hauptkritikpunkt ist die Vertriebsstruktur der Deutschen Vermögensberatung. Beobachter und ehemalige Mitarbeiter beschreiben das System als strukturiertes Multi-Level-Marketing (MLM) mit einem hierarchischen Aufbau und Provisionen auf mehreren Ebenen. Einige Berater arbeiten auf Provisionsbasis und verdienen somit Geld, wenn sie Finanzprodukte verkaufen oder neue Unterberater anwerben. Kritiker bezeichnen das System als pyramidenähnlich, da Übergeordnete an den Abschlüssen der Untergebenen mitverdienen. In der Praxis führe dies zu einem sehr hohen Verkaufsdruck.
In den sozialen Medien wird immer wieder darauf hingewiesen, dass junge Einsteiger bei der DVAG schnell an ihre Grenzen stoßen. Neue Vermittler müssen oft zunächst im Freundes- und Familienkreis Kunden akquirieren. In einer ZDF-Recherche wird geschildert, dass „die ersten Kunden selbst im Freundes- und Familienkreis akquiriert werden müssen“ – wodurch privates Vertrauen gezielt für das Geschäft genutzt wird. Freundschaften können darunter leiden. In einem Reddit-Thread merkt ein Nutzer an, viele DVAG-Neulinge würden „ihr Umfeld verkaufen“, bis keine Kontakte mehr übrig seien, und manche stünden am Ende sogar „ohne Freunde da“. Solche Schilderungen zeigen den sozialen Druck und die Risiken des DVAG-Vertriebsmodells für die Beteiligten.
Ein Vergütungssystem, das auf Provisionen basiert, gibt den Beratern einen starken Anreiz, teure Produkte zu verkaufen. Dies kann sich negativ auf die Beratungsqualität auswirken, was unmittelbar mit dem folgenden Kritikpunkt zusammenhängt.
Mit dem Strukturvertrieb eng verbunden ist der Vorwurf der provisionsgetriebenen Beratung und der damit verbundene Interessenkonflikt. Verbraucherschützer werfen der DVAG vor, Produkte mit hohen Provisionen zu vermitteln, anstatt bedarfsgerechte, unabhängige Lösungen im Sinne ihrer Kunden zu wählen.
Provisionen bilden den Kern des Geschäftsmodells der DVAG: Je mehr Verträge abgeschlossen werden, desto mehr verdienen die Berater und der Konzern. Unabhängige Verbraucherberater kritisieren seit Jahren, dass DVAG-Vermittler ihren Kunden oft überteuerte oder unnötige Finanzprodukte empfehlen, weil ihnen vor allem der Provisionsgewinn wichtig ist. Es gibt wiederholt Berichte von Kundinnen und Kunden, die nach DVAG-Empfehlungen langfristige, komplexe oder riskante Produkte abgeschlossen haben, die nicht zu ihrer Lebenssituation passten und im schlechtesten Fall zu finanziellen Verlusten führten. Besonders kritisiert werden Abschlüsse mehrerer Verträge, zum Beispiel eine Kombination aus Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit, Bausparen, Fonds etc., die in Summe viel zu teuer und für die jeweilige Person nicht sinnvoll waren. Die Folge sind oft langfristige finanzielle Belastungen bei fragwürdigem Nutzen.
Tipp: Der Widerspruch einer Lebens- oder Rentenversicherung kann Versicherungsnehmern eine gute Möglichkeit bieten, ohne Verluste aus ihrem Vertrag auszusteigen.
Stiftung Warentest und andere Verbraucherschutzorganisationen bemängeln immer wieder die mangelnde Transparenz bei den tatsächlichen Kosten der Produkte der DVAG. Oft sei nach Beratungsgesprächen unklar, wie viel Kundinnen und Kunden tatsächlich bezahlen und wie sich die Kosten auf die Rendite auswirken. In Bewertungsportalen und Foren berichten Kunden von überhöhten Prämien, versteckten Gebühren und ungeeigneten Kombiprodukten, die ihnen von der DVAG verkauft wurden. Letztlich, so der Tenor vieler Kommentare, bezahlen Kundinnen und Kunden die üppigen Provisionen mit – durch hohe Produktkosten und Abzüge, oft ohne es zu merken.
Zudem werde das Neugeschäft laut Medienberichten auch dadurch generiert, dass bestehende Verträge von Kundinnen und Kunden zugunsten neuer, nicht immer sinnvoller Verträge umgeschichtet werden. Dadurch entstehen erneut hohe Abschlussprovisionen, ohne dass sich für die Kundinnen und Kunden ein echter Mehrwert ergibt.
Weitere häufig benannte Kritikpunkte sind der Verkauf unter dem Deckmantel freundlicher Beratung und das Ausnutzen von Vertrauen. Die DVAG wirbt mit Schlagworten wie „Vertrauen” und „Sicherheit” und betont die persönliche Nähe zwischen Berater und Kunde. Viele Anleger sehen zudem keine Möglichkeit, sich das theoretisch notwendige Wissen über Anlageprodukte anzueignen, da bleibt nur das Vertrauen in einen vermeintlichen Fachmann. Ehemalige Mitarbeiter berichten jedoch, dass Emotionen gezielt als Verkaufsstrategie instrumentalisiert werden. So entsteht bei den Kunden der Eindruck einer freundschaftlichen Beratung auf Augenhöhe, obwohl dahinter ein Vertriebskalkül steht. Die Nähe und Freundlichkeit des Beraters schaffe eine Hemmschwelle beim Kunden, kritisch nachzufragen. Viele fühlen sich im Nachhinein überrumpelt, insbesondere, wenn Bekannte oder Verwandte als Berater agieren. Diese Taktik des „Verkaufens unter Freunden“ wird zu Recht als manipulativ und unethisch kritisiert.
Zahlreiche Erfahrungsberichte zeugen von finanziellem Schaden bei DVAG-Kunden. Die Bandbreite reicht von hohen Verlusten durch ungeeignete Investments über Schulden wegen überteuerter Verträge bis hin zu verlustreichen Kündigungen von Altverträgen. Geschädigte Kunden fragen sich, welche Möglichkeiten es gibt, gegen falsche Beratung oder finanzielle Schäden vorzugehen.
Die Haftung von Beratern und Vermittlern im Bereich der Kapitalanlagen ist in Deutschland umfassend geregelt. Sie unterliegen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten, die einen hohen Schutz für Anleger gewährleisten sollen. Grundsätzlich gilt: Wer bei der Beratung nicht umfassend über die Risiken oder Provisionen aufgeklärt wurde, kann Schadensersatzansprüche und die Rückabwicklung einer Kapitalanlage verlangen. Die Geschädigten sind dann so zu stellen, als ob sie die fragliche Anlage nicht gezeichnet hätten. Da Ansprüche der Verjährung unterliegen, sollte bei Verdacht einer Falsch- oder Schlechtberatung zeitnah rechtlicher Rat eingeholt werden.
Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche sind:
Das Vorliegen eines einzigen Beratungsmangels stellt eine Verletzung des Beratungsvertrags dar und ist ausreichend, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Es reicht somit ein einziger Beratungs- bzw. Prospektfehler für die Haftung und einen Rückabwicklungsanspruch aus.
Für Vermittler regelt die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) die Verhaltensstandards bei der Vermittlung von Finanzprodukten und begründet umfangreiche Dokumentations-, Informations- und Beratungspflichten gegenüber Kunden.
Hinweis: Anlageberater und -vermittler verfügen in der Regel über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese muss den durch eine Fehlberatung entstandenen Schaden auch im Falle einer Insolvenz des Beraters erstatten.
Diese Möglichkeit besteht beispielsweise auch bei einer sog. Rürup-Rente: Interessenten müssen vor Vertragsabschluss umfassend über die Besonderheiten der Basisrente und ihre Nachteile gegenüber vielen anderen privaten Rentenversicherungsverträgen aufgeklärt werden. Geschieht dies nicht, können Betroffene Schadensersatz wegen Verletzung einer Beratungspflicht geltend machen und die eingezahlten Beträge zurückfordern. Achtung: Schadensersatzansprüche unterliegen der 10-jährigen Verjährungsfrist. Das heißt, das Vermittlungs- oder Beratungsgespräch darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Oftmals kann nur ein auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Rechtsanwalt die komplexen Anlageprodukte durchschauen. Unsere Kanzlei berät und vertritt Anleger:innen und Verbraucher:innen bundesweit. Als eine der größten Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland haben wir größte Erfahrung im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen auf diesem Gebiet. Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in Ihrem Fall bestehenden Möglichkeiten informieren zu lassen.
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