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Infrastrukturfonds

Gerät ein Infrastrukturfonds in Schieflage, müssen Anleger um ihr investiertes Geld fürchten. Wir prüfen kostenfrei Ihre Möglichkeiten auf Rückabwicklung einer solchen Beteiligung.

 

Straße bei Nacht beuchtet

Was ist ein Infrastrukturfonds?

Infrastrukturfonds investieren in Projekte, die sich gezielt mit der Entwicklung und dem Ausbau von Infrastrukturen beschäftigen. Denkbar ist jegliche Art der Infrastrukturinvestition. Sie konzentrieren sich auf Objekte ökonomischer Natur wie Verkehrs- und Transport, Kommunikation, Energieversorgung und Sanitäreinrichtungen oder auf Objekte sozialer Natur wie das Gesundheits- und Bildungssystem. Beispiele sind Mautstraßen, Tunnel, Schienennetz, Autobahnen, Container-Häfen, Flughäfen, Datennetze über Kabel, Funk und Satellit, Gas- und Stromleitungen, Krankenhäusern oder Einrichtungen des Bildungswesens. Die Liste möglicher Infrastrukturprojekte ist lang.

Man unterscheidet bei Infrastrukturfonds auch, ob es sich um einen Neubau oder um die Übernahme bestehender Strukturen handelt – man spricht dann von Greenfield oder Brownfield Investments. Dabei kann das Ziel der Fondsgeschäftsführung neben der Errichtung bzw. Sanierung und anschließender Vermietung und Verpachtung der jeweiligen Objekte, auch der Betrieb des jeweiligen Objekts selbst sein. Ein zusätzlicher Gewinn kann dann auch durch einen späteren Verkauf des Infrastrukturprojektes erzielt werden.

Bei Infrastrukturfonds handelt es sich meist um geschlossene Fonds, also um eine unternehmerische Beteiligung. Im Gegensatz zu offenen Fonds, steht das Gesamtkapital, das der Fonds in sein Anlageprojekt investieren möchte, von Beginn an fest.

Infrastrukturfonds – Für welchen Anleger geeignet?

Infrastrukturfonds als Kapitalanlage haben nach der Finanzkrise an Beliebtheit zugelegt. Aufgrund der angespannten Staatshaushalte wurden große Bauprojekte zunehmend von privaten Unternehmen realisiert. Das Ziel ist dabei einerseits, wichtige Projekte schneller voranzutreiben und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Durch das Einsammeln des Geldes privater Investoren und Kleinanleger sollen somit Projekte, unabhängig vom Zustand des Staatsbudgets realisiert und finanziert werden können.

Auf der anderen Seite gelten Infrastrukturfonds als sichere Investitionsobjekte für institutionelle, aber auch private Anleger. Eine zuverlässige Infrastruktur ist gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Globalisierung ein entscheidender Standortfaktor.

Risiken von Infrastrukturfonds

Ein Infrastrukturfonds als Kapitalanlage birgt wie jede Art der unternehmerischen Beteiligung überproportionale Gewinnaussichten. Gleichzeitig bestehen aber auch erhebliche Risiken, bis hin zum Totalverlust.

Wie immer gilt, dass eine erhöhte Renditeaussicht mit einem erhöhten Risiko einhergeht. – Oftmals stehen bei Zeichnung der Fondsanteile durch Privatinvestoren wichtige Eckdaten der Investitionsobjekte oder der Investitionsvolumina noch nicht fest (sogenanntes „Blind-Pool-Risiko“). – Hinzu kommt, dass die Projekte bei Infrastrukturfonds oftmals in Regionen stattfinden, welche spezifische politische Gefahren bei der Projektrealisierung bergen. So können Korruption, Unruhen oder unklare Eigentumsverhältnisse sowie undurchsichtige bürokratische Vorschriften die Projektrealisierung gefährden. – Ferner sind Renditeprognosen stets mit Vorsicht zu genießen, da es an Erfahrungswerten mangelt. – Während der Laufzeit muss der Anleger auf das Können der Fondsmanager vertrauen. Ein Mitspracherecht der Anleger bei den Investitionskriterien und Ausstiegszenarien ist in aller Regel nicht vorgesehen.

Daher sind Infrastrukturfonds für Anleger, welche keinen Totalverlust der Kapitalanlage eingehen wollen, nicht geeignet. Auch sind derartige Anteile nicht – wie z.B. eine Aktie – täglich handelbar. Ein geregelter Zweitmarkt besteht nicht. Keinesfalls können unternehmerische Beteiligungen als Mittel zur Altersabsicherung gesehen werden.

Haftung für Falschberatung

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem solchen Fonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bei Infrastrukturfonds. – Des Weiteren kommt für die Anleger von Infrastrukturfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche wegen eines Totalverlustes des Infrastrukturfonds geltend zu machen.

Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Infrastrukturfonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung an einem Infrastrukturfonds wie z.B. cleantech Infrastrukturfonds, macquarie Infrastrukturfonds oder Infrastrukturfonds Deutschland, Indien, Schweiz, nicht geschlossen.

Was können betroffene Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger von geschlossenen und offenen Infrastrukturfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche aufgrund einer Falschberatung sowie bei Totalverlust der Kapitalanlage umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung sämtlicher Ihrerseits gezeichneten geschlossenen Fondsbeteiligungen! Füllen Sie hierfür einen der folgenden Fragebögen aus und lassen uns selbigen mitsamt den darin erbetenen Unterlagen schnellstmöglich zukommen.

Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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