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Wasserfonds

Wasserfonds als Kapitalanlage

In jüngster Zeit sind vermehrt Wasserfonds als Anlage auf dem Kapitalmarkt erschienen. Dabei handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds, die in Wasseraufbereitungsanlagen investieren. Wasseraufbereitungsanlagen verarbeiten beispielsweise Abwasser wieder zu Trinkwasser oder wandeln Salzwasser zu Süßwasser um. Die Wasserversorgung ist historisch gesehen eine hoheitliche Aufgabe. Da dieser Bereich mittlerweile immer stärker privatisiert wurde, ist auch der Wasserfonds als Kapitalanlage in Erscheinung getreten. Diese Fonds werden mit dem Argument angepriesen, dass Wasser immer knapper wird, aber aufgrund des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums der Bedarf an Wasser steigt. Daher steigen aufgrund der erhöhten Nachfrage die Preise und somit auch die Gewinne von Unternehmen, die in diesem Marktbereich tätig sind. Folglich wird beim Anleger der Eindruck erweckt, dass es sich um eine lukrative und vielversprechende Anlage handelt.

Risiken im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem geschlossenen Wasserfonds

Beim Erwerb einer Beteiligung an einem geschlossenen Wasserfonds bestehen grundsätzlich die Risiken, die bei anderen geschlossenen Fonds auch vorhanden sind. Es handelt bei dem Erwerb eines Anteils an einem Wasserfonds um eine unternehmerische Beteiligung in Form einer GmbH & Co. KG. Daher besteht das Risiko, dass man das investierte Kapital, beispielsweise bei Insolvenz der Fondsgesellschaft, insgesamt verliert. Außerdem ist man ebenso wie bei anderen geschlossenen Fonds durch eine vertragliche Mindestlaufzeit gebunden und kann daher nicht vorzeitig kündigen. Soweit man seine Beteiligung vorzeitig veräußern möchte, ist dies in der Regel durch weitere gesellschaftsvertragliche Erfordernisse erschwert, wobei ohnehin für den Verkauf von geschlossenen Fondsbeteiligungen kein geregelter und funktionsfähiger Markt – wie etwa beim Verkauf von Aktien – existiert. Schließlich besteht die Gefahr, dass die Anleger bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzahlen müssen, wenn die Gesellschaft Verluste schreibt und dadurch unterkapitalisiert ist.

Haftung für Falschberatung bei Wasserfonds

Falschberatung:

Bei falscher oder unterbliebener Aufklärung über Wasserfonds haben Anleger gute Chancen, erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

– Anleger, die von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend darüber aufgeklärt worden sind, welche Konsequenzen die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds grundsätzlich hat und welche Risiken damit verbunden sind, haben möglicherweise Schadensersatzansprüche. Der Anlageberater muss insbesondere über (die oben genannten) Risiken einer Beteiligung an einem Wasserfonds aufgeklärt haben.

– Des Weiteren kommt für die Anleger von Wasserfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Prospekthaftung:

Der Anlageberater kann den Anleger auch durch Prospekt aufgeklärt und informiert haben, dazu muss er Ihnen diesen aber rechtzeitig, d.h. nicht erst bei Unterschrift, vorlegt haben.

– Zudem können natürlich auch über die Prospekthaftung Ansprüche gegenüber Initiatoren, Gründungsgesellschaften und auch Anlagevermittlern geltend gemacht werden. – In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung am Wasserfonds nicht geschlossen.

Was können betroffene Wasserfonds-Kapitalanleger jetzt tun?

Betroffene Privatanleger von Wasserfonds haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.

Unser Angebot: Kostenfreie Ersteinschätzung

Nutzen Sie jetzt unser Angebot einer kostenfreien Ersteinschätzung sämtlicher Ihrerseits gezeichneten geschlossenen Fondsbeteiligungen. Füllen Sie hierfür einen der folgenden Fragebögen aus und lassen uns selbigen mitsamt den darin erbetenen Unterlagen schnellstmöglich zukommen.

Nach Auswertung Ihrer Unterlagen erhalten Sie dann umgehend eine fundierte Ersteinschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihres Falles.

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