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Staatlich anerkannte Gütestelle

Unsere Gütestelle ist bundesweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts tätig. Die Gütestelle befasst sich mit Streitigkeiten aus dem gesamten Zivil- und Wirtschaftsrecht. Zu den besonderen Schwerpunkten zählen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, geistiges Eigentum, das Handels- und Gesellschafts- sowie das Kartellrecht.

Aufgaben und Funktion einer staatlich anerkannten Gütestelle

Sinn und Zweck einer Gütestelle ist es, juristische Auseinandersetzungen außergerichtlich zu lösen. Die Parteien sollen durch eine außergerichtliche Streitbeilegung zu einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Lösung gelangen. Anders als bei einem Urteil gibt es also weder „Gewinner“ noch „Verlierer“. Das Verfahren endet nicht mit einem Richterspruch, sondern einer gütlichen Einigung.

Darüber hinaus kann die Gütestelle jederzeit angerufen werden. Es ist deshalb auch möglich, eine Mediation oder ein anderes Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen bevor eine Klage anhängig ist. In einigen Bundeländern ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor Klageeinreichung sogar verpflichtend (vgl. § 15a Abs. 2 Nr. 5 der Zivilprozessordnung). Diese obligatorischen Güteverfahren sind in Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg und dem Saarland für Verfahren mit einem Streitwert von weniger als 750 € vorgesehen.

Unsere staatlich anerkannte Gütestelle ist für zivilrechtliche Konflikte jeder Art zuständig. Ganz egal, ob es sich um eine Auseinandersetzung zwischen Mitarbeitern eines Teams oder einer Streitigkeit zwischen Verbrauchern und Unternehmern handelt.

Vorteile einer Gütestelle

  • Die staatlich anerkannte Gütestelle gibt den Parteien in zivilrechtlichen Streitigkeiten die Möglichkeit, ihren Rechtsstreit in einem außergerichtlichen Verfahren schnell und kostengünstig beizulegen.
  • Bereits durch den rechtzeitig gestellten und schriftlichen Güteantrag wird die Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche gehemmt, soweit die für die Hemmung der Verjährung erforderlichen Voraussetzungen entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes erfüllt sind. Hierbei ist insbesondere die hinreichende Bestimmtheit des Güteantrages zu nennen.
  • Es besteht die Möglichkeit der Erlangung eines vollstreckbaren Titels
  • Das Güteverfahren der schnellste und effektivste Weg zu einer an den Bedürfnissen der Parteien orientierten außergerichtlichen Konfliktlösung

Für welche Streitigkeiten ist die Gütestelle da?

Die Gütestelle ist für die Unterstützung bei Konflikten zuständig, welche z.B.

  • zwischen Mitarbeitern eines Teams
  • zwischen Abteilungen
  • zwischen Lieferanten und Herstellern
  • zwischen Unternehmen und Kunden
  • allgemein zwischen Unternehmen im Rahmen ständiger Geschäftsbeziehungen bestehen.

Was ist die häufige Folge solcher Konflikte?

Häufig kommt es zu einer Eskalation der Auseinandersetzung, die mit der Einleitung eines Rechtsstreits endet.

Gerichtsprozesse bieten den Parteien oftmals wenige Vorteile bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche

Gerichtsprozesse sind zumeist

  • sehr kostenintensiv, insbesondere wenn mehrere Instanzen durchlaufen werden
  • sehr zeitintensiv und erstrecken sich über mehrere Monate oder schlimmstenfalls sogar mehrere Jahre
  • ungewiss im Ausgang – nur selten gibt es einen Gewinner. Meist bleibt den Parteien hinterher eine hohe Anwaltskostenrechnung und das leere Gefühl, wenig erreicht zu haben
  • für die Öffentlichkeit interessant, die sich ggf. aus der Presse über das Verfahren informieren kann
  • das Ende langfristiger Geschäftsbeziehungen und persönlicher Bindungen

Gütestelle bietet Vorteile

Anders als ein kostenintensives Klageverfahren bietet die Einschaltung einer Gütestelle den Parteien erhebliche Vorteile.

  • Das Güteverfahren beginnt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen
  • Viele Verfahren können bereits in 1 bis 2 Tagen im Rahmen einer Schlichtung beendet werden
  • Die Kosten sind kalkulierbar, weil die Tätigkeit der Gütestelle nach festen Stundensätzen und vereinbarten Nebenkosten honoriert wird.
  • Die Konfliktparteien sind aktiv an dem Verfahren beteiligt, Inhalt und Ausgang werden von den Parteien selbst festgelegt.
  • Ein in dem Güteverfahren geschlossener Vergleich ist rechtswirksam und steht einem gerichtlich erworbenen Titel gleich
  • Der Eingang des Güteantrags bei einer Gütestelle hemmt die Verjährung der Ansprüche während der Dauer des Verfahrens, soweit der Güteantrag hinreichend bestimmt ist

Hier gibt es weitere Informationen zum Ablauf eines Güteverfahrens.

Die von erfahrenen und auf dem gesamten Gebiet des Wirtschaftsrechts seit vielen Jahren spezialisierten Rechtsanwälten geleitete Gütestelle steht nicht nur für Parteien mit Wohnsitz in Baden- Württemberg als kompetenter Ansprechpartner offen. Vielmehr bietet die staatlich anerkannte Gütestelle der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann bundesweit jedermann die Möglichkeit, deren Konflikte im Rahmen einer außergerichtlichen Schlichtung gütlich zu einigen.

Über unser Kontaktformular haben Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten und sich in ihrem konkreten Fall, über die Option eines Güteverfahrens informieren zu lassen.

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