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Wie der Patentverwertungsfonds „PatentPortfolio I“ zum Skandal für die Deutsche Bank wurde

Veröffentlicht von Christopher Kress am 11. August 2017

Ende des Jahres 2007 hat die Deutsche Bank innerhalb nur 2 Monaten insgesamt über 6.400 Privatanleger für diesen geschlossenen Fonds mit einem Investitionsvolumen in Höhe von € 130.330.000 eingeworben. Die Berater der Deutschen Bank schilderten die Investition in dieses hochkomplexe und wenig transparente Finanzprodukt als Investition in einen innovativen zukunftsträchtigen Wachstumsmarkt. Der Fonds sollte ursprünglich bis Ende 2015 laufen und für Anleger eine stattliche Rendite erwirtschaften.

Patentfonds: Hohe Risiken für Anleger

Gerade als „Blind Pool“ konzipierte Patentverwertungsfonds bergen für die Anleger hohe Risiken, da sie zum Zeitpunkt des Eintritts in den Fonds überhaupt nicht wissen in welche Patente bzw. Techniken der Fonds später investieren wird.

Verbranntes Kapital statt „zündender Investition für das Portfolio“

Schon bald wurde klar, dass sich die in den Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gehegten Erwartungen und Renditehoffnungen nicht umsetzen lassen. Bereits im Jahre 2010 kam es zur Insolvenzanmeldung der als Spezialisten für die Patentbewertung vorgesehen Firma IP Bewertungs-AG. Nach dem endgültigen Scheitern des Konzepts wird nun die Abwicklung der Fondsgesellschaft voraussichtlich bis Ende des Jahres 2017 abgeschlossen sein. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die betroffenen Anleger nach Beendigung der Liquidation noch lediglich ca. 5 % des investierten Geldes zurückerhalten werden.

Achtung Verjährung! Letzte Möglichkeit zur Durchsetzung der Ansprüche

Schadensersatzansprüche können von den Anlegern nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Da dieser Fonds im Oktober und November 2007 von der Deutschen Bank vermarktet wurde, steht die Verjährung hier unmittelbar bevor.

Einladung zur Telefonkonferenz der Anlegergemeinschaften „PatentPortfolio I“

Alle betroffenen Gesellschafter dieser Projektentwicklungsfonds sind zur Teilnahme an der Telefon- und Webkonferenz  am Montag, den 28. August 2017 um 18.30 Uhr eingeladen. Tauschen Sie Erfahrungen und Meinungen  mit Ihren Mitgesellschaftern aus. Auf der Tagesordnung stehen Fragen zur Verjährung, rechtliche Möglichkeiten zur Rettung des investierten Geldes und bisher erzielte Erfolge für Anleger.

Sie können sich der Anlegergemeinschaft „PatentPortfolio I anschließen und Ihren Fall prüfen lassen. Bei diesem Patentverwertungsfonds konnten wir bereits Erfolge für unsere Mandanten erzielen.

Anlegern dieses Fonds wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.