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Informationsveranstaltung WGS-Bankenhaftung stößt auf reges Interesse auf Seiten der WGS-/ GVV-Anleger

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 24. Mai 2011

Am vergangenen Wochenende veranstaltete die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann erneut ein Informationstreffen für geschädigte WGS-/GVV-Anleger. Die unter dem Titel „WGS-Bankenhaftung“ initiierte Veranstaltung richtete sich dabei primär an diejenigen WGS-/GVV Anleger die bislang noch keinen Vergleich mit den die Fondsanteile ursprünglich finanzierenden Banken hatten schließen  können. Unter den bislang noch unentschlossenen bzw. noch nicht vorgegangenen gleichwohl jedoch zahlreich erschienenen WGS-/GVV Anlegern stieß das Treffen auf reges Interesse.

Informationsveranstaltung WGS-Bankenhaftung: Offene Fragen der Anleger beantwortet

Im Rahmen der Veranstaltung konnten dabei viele der bislang unter den WGS-/GVV-Anlegern noch offenen Fragen umfänglich beantwortet und geklärt werden. Zunächst referierten die Anwälte über diejenigen Fragekonstellationen die ihnen im Rahmen der umfangreich und tagtäglich geführten Telefongespräche sowie in Form schriftlicher Anfragen seitens interessierter Anleger besonders häufig begegnen. Im Anschluss dessen erhielten die Anleger dann die Gelegenheit sich bis dato noch unerläutert gebliebene Punkte abschließend erörtern zu lassen.

Am Ende der durchweg positiv aufgenommenen Veranstaltung wurden viele der bislang noch unschlüssig oder abwartend verbliebenen WGS/GVV-Gesellschafter in deren Entschluss bestärkt ihre in diesem Jahr noch in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen.

Fazit: Viele WGS-/GVV-Anleger haben nach wie vor Chance auf Vergleich

Für alle WGS/GVV-Anleger die deren Fondsanteil(e) fremd finanziert und noch keinen Vergleich mit der ursprünglich finanzierenden Bank geschlossen haben besteht innerhalb dieses Jahres noch die Option mit dem ursprünglich finanzierenden Kreditinstitut eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Diese Möglichkeit besteht auch dann wenn das zur Finanzierung des bzw. der Fondsanteile(s) aufgenommene Darlehen umgeschuldet oder abgelöst wurde.

Vor dem Hintergrund der zum 31.12.2011 eintretenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten bis dato untätig gebliebene oder die weitere Entwicklung noch abwarten wollende WGS-/GVV-Anleger allerdings nicht mehr länger zuwarten sondern jetzt tätig werden und ihre Ansprüche überprüfen lassen.

Über unser Kontaktformular können betroffene WGS/GVV-Anleger mit uns in Verbindung treten und sich umfassend über deren rechtlichen Optionen informieren. Darüber hinaus besteht hierüber auch die Möglichkeit das Protokoll der am vergangenen Wochenende stattgefundenen Informationsveranstaltung anzufordern.

Kontaktformular