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Widerspruch Lebensversicherung aktuell: Versicherungsnehmern droht Verlust des Widerrufsjokers

Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. Februar 2017

tliche Kunden von Lebensversicherungen erhalten derzeit von deren Anbieter Anschreiben, in denen sie aufgefordert werden, eine Nachbelehrung zum Widerspruchsrecht zu unterzeichnen. Die Folge: Kommen die Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nach, droht ihnen der Verlust ihres Widerrufsrechts. Widerspruchsrecht Lebensversicherung: Versicherungsnehmer können ihre Möglichkeit eines Widerspruchs der Lebensversicherung von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen.

Widerspruchsrecht Lebensversicherung: Unbefristetes Widerrufsrecht bei fehlerhafter Belehrung

Wird ein Versicherungsnehmer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht hinreichend über dessen Widerrufsrecht belehrt, ist dessen Ausübung grundsätzlich unbefristet. Man spricht in diesem Falle auch von einem so genannten Widerrufsjoker.

Durch Nachbelehrung droht Verlust des Widerrufsjokers

Mit Unterzeichnung der derzeit sehr häufig versandten Nachbelehrungen besteht jedoch die nicht unbegründete Gefahr, dass sich die betroffenen Versicherungsnehmer der Ausübung ihres unbefristeten Widerrufsjokers unbewusst entsagen. Hintergrund: Mit der Unterzeichnung der Nachbelehrung wird nämlich regelmäßig die Ausübung des Widerrufs- bzw. Widerspruchsrechts zeitlich befristet. Versicherungsnehmer, die unlängst Post von deren Lebensversicherer erhalten haben, sollten die Nachbelehrung nicht vorbehaltlos unterzeichnen, sondern die Klausel durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Hintergrund: Ähnlich wie die ursprüngliche Widerrufsbelehrung an sich, kann auch die unterbreitete Nachbelehrung juristisch angreifbare Mängel enthalten.

Was können betroffene Versicherungsnehmer jetzt tun?

Versicherungsnehmern, die zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, wird geraten, deren Verträge durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Für eine kostenfreie Ersteinschätzung nutzen Sie unser Online-Formular.

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