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Finanztest: Commerzbank: Provision verschwiegen – Schadenersatz fällig
Veröffentlicht am 17. Mai 2016
Die Zeitschrift Finanztest berichtet in Ihrer Juni-Ausgabe über ein von der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann vor dem Landgericht Traunstein gegen die Commerzbank AG erstrittenes Urteil.
https://www.test.de/Commerzbank-Provision-verschwiegen-Schadenersatz-faellig-5015801-0/
Finanztest berichtet zu unserem Urteil: Commerzbank – Provision verschwiegen
Das LG Traunstein hat die Commerzbank zu Schadenersatz und zur Rückabwicklung von zwei Anteilskäufen an geschlossenen Immobilienfonds verurteilt. Die Bank habe den Anleger nicht über Provisionen, die sogenannten Kick-Backs, aufgeklärt, die sie für die Fondsvermittlung kassiert habe. Bei den beiden Anteilskäufen handelte es sich um den geschlossenen Immobilienfonds Wölbern Invest Österreich 04 – IFÖ Vierte Immobilienfonds für Österreich GmbH & Co. KG und den geschlossenen Infrastrukturfonds Macquarie Infrastrukturgesellschaft Nr. 3 mbH & Co. KG. Anfang des Jahres 2006 erwarb die Klägerin auf Anraten ihrer Kundenberaterin Anteile an den genannten Fonds in Höhe von jeweils € 50.000,- zuzüglich 5 % Agio. Dabei wurde die Klägerin seitens der Beklagten nicht darüber aufgeklärt, dass die beklagte Bank Rückvergütungen von den jeweiligen Fondsgesellschaften erhalten habe.
Aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Beratungsvertrag oblag der Bank die Pflicht ihren Kunden über den Erhalt und die genaue Höhe der Provision aufzuklären – so das Gericht. Denn nur dadurch werde der Anleger in die Lage versetzt, zu entscheiden, ob die Commerzbank auch oder nur deswegen empfiehlt, weil sie selbst daran verdient oder weil dieser tatsächlich das Beste für den Kunden ist.