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kapital-markt intern: Backoffice kommt Lange teurer zu stehen

Veröffentlicht am 26. April 2019

kapital-markt intern berichtet zum Urteil des OLG München gegen Lange Vermögensberatung

Der Branchenberichterstatter kapital-markt intern berichtet in seiner aktuellen Ausgabe Nr. 17/19 vom Urteil des Oberlandesgerichtes München gegen die in München ansässige Lange Vermögensberatung. Der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann war es gelungen, ein positives Urteil am OLG München (Urteil vom 12.Dezmeber 2018) für ihren Mandanten zu erstreiten. Das Oberlandesgericht München hatte die Lange Vermögensberatung zu Schadensersatz und Rückabwicklung der Beteiligung am Hannover Leasing Fonds Nr. 165 Wachstumswerte 2 Apollo Business Center „Bratislava“ und zur Freistellung von wirtschaftlichen Nachteilen verurteilt.

Der Kläger war von einer Telefonistin, die zur Akquise und Vermittlung von der Lange Vermögensberatung GmbH einsetzt worden war, kontaktiert worden. Im Gespräch hatte er sein Interesse an der Anlage bekundet, aber auch klar gesagt, dass die Anlage der Altersvorsorge für ihn und seine Familie dienen sollte. Im Gespräch nahm die Telefonistin auch Bezug auf die von der Vermögensberatung zuvor an den Kläger gesandten Werbeschreiben. Die Beteiligung am geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing Nr. 165 wurde dem heute 82jährigen Kläger am Telefon als eine „sichere und werthaltige Kapitalanlage“ empfohlen. Diese Auskunft war Grundlage für die Entscheidung des Klägers, die Anlage zu zeichnen.
Er ging gegen die Lange Vermögensberatung wegen fehlerhafter Beratung vor. Mit der Bezeichnung der Anlage als „besonders sicher und werthaltig“ hat die Telefonistin vom Werbe-schreiben abweichende und entwertende Angaben gemacht – und insbesondere das einem geschlossenen Fonds stets innewohnende Totalverlustrisiko verharmlost, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Mit der mündlichen Risikoverharmlosung habe die Telefonistin irreführende Angaben gemacht. Für diese falsche Auskunft der Untervermittlerin muss die Lange Vermögensberatung GmbH auch dann einstehen, wenn sie sich entsprechender Untervermittlerfirmen bedient, mit denen sie eine entsprechende Kooperationsvereinbarung hat.