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AKH-H Fondsexpertise zu DS-Fonds Nr. 137 Flugzeugfonds XII

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 18. November 2019

A380-Airbus-in-der-Luft

Die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann hat am 14. November 2019 in einer kostenlosen Web- und Telefonkonferenz über die aktuelle Situation des geschlossenen Dr. Peters-Flugzeugfonds » DS-Fonds Nr. 137 Flugzeugfonds XII« informiert und Anleger über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten aufgeklärt.

Konzept und aktuelle Situation des DS-Fonds Nr. 137

Die Anleger haben sich als Kommanditisten an der Fondsgesellschaft „DS-Rendite-Fonds Nr. 137 Flugzeugfonds XII GmbH & Co. KG“ beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat in einen Airbus A380 investiert. Die Gesamtinvestition betrug ca. 174 Mio. EUR, der Kaufpreis des Flugzeugs ca. 157 Mio. EUR. Letzterer wurde sowohl mit den Geldern der Anleger, als auch mit Fremdkapital in Höhe von über 60 % finanziert. Hiervon sind aktuell noch ca. 44 Mio. EUR offen. Die finanzierende Bank hat die Möglichkeit, die sofortige Rückzahlung des Kredits zu verlangen, wenn Air France die Verlängerungsoption nicht ausübt.
Der Erfolg des Fonds ist an die Marktsituation des Riesenfliegers gekoppelt. Der Leasingvertrag mit Air France läuft bis Mai 2021. Danach hat Air France drei Verlängerungsoptionen für insgesamt 7 Jahre. In der Prognoserechnung des DS-Rendite-Fonds Nr. 139 wurde die Ausübung der Verlängerungsoption unterstellt. Ohne einen Leasingnehmer ist die Prognose nicht haltbar.

Air France hat inzwischen angekündigt, die Leasingverträge für jene fünf Maschinen, die sie nicht selber besitzen, nicht zu verlängern. Diese Umstände werden in den kommenden Jahren einige Dr. Peters-Fonds treffen. Die Ankündigung von Air France hat auch den Leasingvertrag beim A380 des DS-Fonds Nr. 137 betroffen. Eine Anschlussverwendung nach dem Jahr 2022 ist schwierig. Die alternative Verwendungsmöglichkeit, das Flugzeug zu zerlegen und die Einzelteile zu verkaufen, ist kritisch. Denn sinken bei einem überschwemmten A380 Gebrauchtmarkt die Preise für Ersatzteile, hat dies ebenfalls einen negativen Einfluss auf die Wertentwicklung der Fonds zur Folge.

Vorteile für Anleger durch Interessenbündelung

Am DS-Fonds Nr. 137 sind etwa 2700 Gesellschafter beteiligt. Gesellschafter haben einen Anspruch auf Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Fonds. Wir unterstützen die Gesellschafter bei der Willens- und Interessenbündelung auf Gesellschafterebene. Wir machen für unsere Mandanten Auskunfts- und Einsichtsrechte geltend, damit sie wichtige Informationen erlangen können. Ein Betritt zur Anlegergemeinschaft bietet mehrere Vorteile: sie ermöglicht die Bündelung der Informationen, erhöht den Druck auf die Gegner, erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen und senkt die Kosten des einzelnen Gesellschafters.

Mögliche Schadenersatzansprüche und Rückabwicklung

Sollten Anleger geschlossener Fonds von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer solchen Beteiligung aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich somit zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Im Verkaufsprospekt dürfen keine falschen Angaben enthalten sein. Ob diese Angaben wissentlich oder unwissentlich falsch sind, spielt für die Prospekthaftung keine Rolle. Der Emittent ist für die Richtigkeit der Angaben im Zuge der Prospekthaftung bei geschlossenen Fonds in vollem Umfang verantwortlich. Sollte ein Anleger beispielsweise aufgrund einer Falschangabe oder einer fehlenden relevanten Angabe im Verkaufsprospekt einen finanziellen Schaden erleiden, so muss der Emittent des geschlossenen Fonds hier Schadenersatz leisten.

In der Folge kann der Anleger dann die Rückabwicklung der Kapitalanlage verlangen: Erstattung des Kaufpreises gegen Rückübertragung der Beteiligung.

Aktuelle Entscheidung des OLG München (23 Kap 2/17): Neben den fondsspezifischen Risiken ist für Anleger noch ein weiterer Prospektfehler wichtig, zu dem das Oberlandesgericht München ganz aktuell eine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Eine Leistungsbilanz im Prospekt, die laufende Ausschüttungen bei Vorgängerfonds schon als Erfolg darstellt, ist irreführend. Bei diesem Fonds wird an verschiedenen Stellen mit Ausschüttungen geworben, ohne den deutlichen Hinweis darauf, dass Ausschüttungen meist die Rückzahlung der Einlage darstellen.

DS-Fonds Nr. 137: Anleger müssen Verjährung beachten

Schadensersatzansprüche können nur bis zum Eintritt der Verjährung durchgesetzt werden. Die absolute Verjährung tritt immer genau zehn Jahre nach dem Beitritt zum Fonds ein. Falls Sie aktiv werden möchten, sollten Sie Ihre Ansprüche jetzt prüfen lassen und nicht zuwarten, da Anmeldung und Verhandlung von Ansprüchen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Geschädigten Anlegern des DS-Fonds Nr. 137 oder anderer Flugzeugfonds empfehlen wir, ihre Ansprüche durch einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern.

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