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Aktuelle Entwicklung im Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR

Veröffentlicht am 01. Oktober 2008

Nachdem bereits die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR von der Cumulus-Geschäftsführung zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen aufgefordert wurden, ist dies nun auch im Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR der Fall.

Aktuelle Entwicklungen im Überblick im

Wie uns erst vor Kurzem bekannt wurde gibt es im Cumulus Immobilienfonds Einkauf- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR schon seit längerer Zeit Probleme mit der Bedienung des von der Cumulus-Fondsgesellschaft aufgenommenen Innenfinanzierungsdarlehens.

Nach Angaben der ALWOG  Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH (= Geschäftsführung des Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR) kann das bei der Eurohypo AG bestehende Innenfinanzierungsdarlehen aufgrund verringerter Mieteinnahmen nicht mehr ordnungsgemäß bedient werden so dass bereits Zinsrückstände aufgelaufen sind welche sich weiter erhöhen. Die Eurohypo AG droht nun mit der Kündigung des Darlehens und damit ihre Forderungen im Wege der quotalen Haftung bei den Cumulus-Gesellschaftern – und zwar auch bei den ausgeschiedenen Gesellschaftern – direkt einzufordern.

Nach eigenen Angaben befindet sich die ALWOG  Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH bereits seit Herbst 2007 in Verhandlungen mit der Eurohypo AG. Von den Problemen erfuhren die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR aber erst jetzt durch ein Schreiben der ALWOG vom 12.09.2008 welchem ein Schreiben der Eurohypo AG vom 10.07.2008 beigefügt war.

Die Eurohypo AG ist nach derzeitigem Sachstand nur dann zur Weiterfinanzierung des Innenfinanzierungsdarlehens bereit wenn die Cumulus-Gesellschafter 2.500.000 — € zusätzlich in die Cumulus-Gesellschaft einbringen und die Restschuld damit auf rd. 3.000.000 — € senken. Zu einem Teilerlass ist die Eurohypo AG nicht bereit.

Zur Einbringung der insgesamt 2.500.000 — € sollen die Cumulus-Gesellschafter bis zum 30.09.2008 mit der Cumulus-Fondsgesellschaft Sanierungsvereinbarungen abschließen aufgrund derer dann die Sanierungsbeiträge bis zum 15.10.2008 zu bezahlen sind. Die ALWOG setzte den hierfür pro Cumulus-Gesellschaftsanteil (15.338 76 €) zu erbringenden Sanierungsbeitrag auf 2.527 75 € fest.

In der Sanierungsvereinbarung können die Cumulus-Gesellschafter weiterhin wählen ob sie diesen von der ALWOG festgesetzten Sanierungsbeitrag in Höhe von 2.527 75 € pro Cumulus-Gesellschaftsanteil oder 80 % der quotalen Haftung (= 4.442 37 € pro Cumulus-Gesellschaftsanteil) als Sanierungsbeitrag leisten wollen. Für den letztgenannten Fall würde die Eurohypo AG nach eigenen Angaben die komplette Haftentlassung des jeweiligen Cumulus-Gesellschafters erklären.

Die Sanierungsbeiträge werden gemäß der abzuschließenden Sanierungsvereinbarung als Gesellschafterdarlehen behandelt deren Rückzahlung nach erfolgter Tilgung des restlichen Bankdarlehens erfolgt. Die Rückzahlung der Darlehen geht dabei etwaigen Ausschüttungen vor.

Die sich aus dem derzeitigen Darlehensstand pro Cumulus-Gesellschaftsanteil (15.338 76 €) ergebende quotale Haftung des Cumulus-Gesellschafters gab die ALWOG mit 5.552 96 € an.

Anzumerken ist, dass das Verhalten der ALWOG offensichtlich darauf abzielt, die Cumulus-Gesellschafter absichtlich unter Zeitdruck zu setzten um diesen insbesondere die Möglichkeit Rechtsrat einzuholen zu nehmen. Wir können den betroffenen Gesellschaftern des Cumulus Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Hettstedt GdbR daher nur anraten sich nicht unter Druck setzten zu lassen und erst nach reiflicher Überlegung bzw. Prüfung der Rechtslage eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise zu treffen. Gerne können sich betroffene Cumulus-Anleger diesbezüglich an unsere Kanzlei wenden.

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