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ALNO AG: Insolvenzantrag in Eigenverwaltung – Anleieninhaber verunsichert

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 14. Juli 2017

Wir beobachten die Situation des ALNO AG – einer der führenden Küchenhersteller – seit Anfang des Jahres intensiv. Die Hiobsbotschaften für die Anleger der Anleihe (WKN: A1R1BR) mit einem Emissionsvolumen von ca. 45 Mio. EURO  nahmen immer weiter zu. Aus unserer Sicht nicht überraschend kam es am 11.07.2017 zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverahrens beim Amtsgericht Hechingen. Laut Pressemitteilung der ALNO AG vom 11.07.2017 soll die eingeleitete Sanierung fortgesetzt werden. Aus unserer Sicht besteht jedoch weiterhin Grund zur Besorgnis, denn der operative Fehlbetrag konnte zwar im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden, jedoch der Insolvenzantrag gemäß § 270a der Insolvenzordnung wegen eingetretener Zahlungsunfähigkeit nicht verhindert werden. Laut Ad-hoc Mitteilung der ALNO AG vom 11.07.2017 sind die Tochtergesellschaften Gustav Wellmann GmbH & Co. KG und ALNO Logistik & Service GmbH ebenfalls betroffen.

Anleiheinhaber drohen erhebliche Verluste

Sollte es zu einer Restrukturierung und Abwendung der Insolvenz der ALNO AG kommen, wird dies unserer Erfahrung nach mit empfindlichen Verlusten der Anleiheninhaber einhergehen. Die ALNO AG müsste mit sich mit den Anlegern gegebenenfalls auf einen teilweisen Verzicht auf die Anleihenforderungen und eine Zinsreduzierung einigen. Wir raten Anlegern der ALNO AG Ihre Interessen bei den anstehenden Gläubigerversammlung zu vertreten und gegebenenfalls spezialisierte Rechtsanwälte zu Rate zu ziehen. Ferner sollten die Fristen zur Anmeldung der Forderungen beachtet werden.

Anleger sollten sich jetzt registrieren

Insbesondere Anleger, welche die Kapitalanlage durch einen Berater vermittelt bekommen haben, sollten mögliche Schadensersatzsansprüche durch spezialisierte Rechtsanwälte prüfen lassen. Betroffene Anleiheinhaber können sich jetzt bei der Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann kostenfrei registrieren.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann:

Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Kapitalanlage- sowie Bankrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 27 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.