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Anlegern von Berlin-Fonds drohen hohe Verluste

Veröffentlicht am 28. Februar 2003

Keine Anschlussförderung im Sozialen Wohnungsbau: Anlegern von Berlin-Fonds drohen hohe Verluste

Zahlreiche Anleger hatten in Immobilien oder geschlossenen Immobilienfonds in Berlin aufgrund der staatlichen Förderung des Sozialen Wohnungsbaus investiert. Da in der Vergangenheit in Berlin Wohnungsmangel herrschte, wurde der Bau von Sozialwohnungen gefördert. Die Förderung war für viele Initiatoren von geschlossenen Immobilienfonds ein gutes Argument diese am Markt anzubieten. Aus diesem Grunde entschlossen sich auch viele Anleger in den Sozialen Wohnungsbau zu investieren.

Mittlerweile aber hat Berlin einen Leerstand von etwa 130.000 Wohnungen zu verzeichnen. Aus diesem Grunde hat der Berliner Senat im Februar 2003 beschlossen, die auslaufenden Förderungen nicht zu verlängern. Da die Mieter-Mieten nicht ausreichen um die Kredite zu sichern sind Nachschusspflichten und Insolvenzen vorprogrammiert.

Gegen den Beschluss des Berliner Senats wurde Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Das Verwaltungsgericht Berlin hat nun entschieden, dass kein Anspruch auf Anschlussförderung beim Sozialen Wohnungsbau besteht. Dieser Beschluss kann zwar noch vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten werden; die Chancen auf Erhaltung der Anschlussförderung sind allerdings eher als gering einzuschätzen.

In vielen Fällen haben die betroffenen Anleger aber die Möglichkeit den Banken die Urteile entgegenzuhalten die in jüngster Zeit zugunsten betroffener Gesellschafter bei Fondsfinanzierungen ergangen sind. Es ist den betroffenen Anlegern anzuraten zunächst eine Prüfung der möglichen Ansprüche vornehmen zu lassen bevor ein wirtschaftlicher Schaden eintritt.

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