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Anlegern von te Solar Sprint IV droht Totalverlust

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 17. April 2020

Sonnenstrahlen-auf-Solaranlage

Anlegern von te Solar Sprint IV droht der Totalausfall ihres investierten Geldes. Laut Veröffentlichung gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG auf Seiten der BaFin, investierte die Emittentin der Anlage, die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG, den Nettoemissionserlös aus der Vermögensanlage vollständig über ein Nachrangdarlehen in die RexXSPI GmbH. Am 4. Februar 2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RexXSPI GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Dem früher unter MEP Solar Miet & Service III GmbH firmierende Unternehmen mit Sitz in Eckernförde haben Banken „im größeren Volumen“ Darlehen gewährt. Diese dürften als Gläubiger vorrangig sein, so dass für die Te Solar Sprint IV – Anleger kaum auf Zahlungen hoffen dürfen. Zum Insolvenzverwalter wurde Herr Dr. Dipl.-Kfm. Max Liebig bestellt.

Update: Am 02.05.2022 hat die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG beim Amtsgericht Leipzig einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Die BaFin veröffentlichte am 12.05.2022 eine Warnung zum möglichen Ausfall von Forderungen.

Die Vermögensanlage te Solar Sprint IV

Die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Nürnberg und wurde 2016 gegründet. Anleger konnten über die damals noch zu gründende Projektgesellschaft MEP Solar Miet & Service III GmbH und spätere RexXSPI GmbH in die Vermietung von Photovoltaikanlagen investieren. Die Anleger konnten sich mit einem Mindestanlagebetrag in Höhe von 5.000 Euro beteiligen. Dafür sollten sie jährlich Zinsen zwischen 3 und 5 Prozent erhalten. Die Laufzeit für die Nachrangdarlehen sollte spätestens am 31. März 2020 enden. Den Vertrieb der Kapitalanlage erfolgte über die UDI Beratungsgesellschaft mbH von Oktober bis Dezember 2016.

Laut Prospekt sollten die zu finanzierenden Photovoltaikanlagen an private Hauseigentümer, Kommunen und bonitätsstarken Gewerbekunden zu einem Paketpreis für eine Mietdauer von 20 Jahren vermietet werden. Wie der Veröffentlichung nach §11A Abs. 1 VermAnlG ebenfalls zu entnehmen ist, änderte die MEP Gruppe im Jahr 2018 ihr Geschäftsmodell und bot keine Mietmodelle mehr an. Weiter heißt es in der Veröffentlichung:

„Es besteht die Gefahr, dass es durch die Insolvenz der RexXSPI GmbH bei der Emittentin zu einem vollständigen Forderungsausfall hinsichtlich der noch bestehenden Zins- und Rückzahlungsansprüche aus dem gewährten Nachrangdarlehen kommt. Ein solcher Forderungsausfall hätte negative Auswirkungen auf die Liquidität der Emittentin und ist daher geeignet, die Fähigkeit der Emittentin zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber den Anlegern auf Zins- und Rückzahlung der Vermögensanlage erheblich zu beeinträchtigen.“

Nachrangdarlehen ist eine riskante Kapitalanlage

Bei der Vermögensanlage te Solar Sprint IV handelt es sich um ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Te Solar Sprint IV- Anleger stünden im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaft schlechter da als andere Gläubiger. Denn ihre Forderungen sind nachrangig so dass sie regelmäßig leer ausgehen. Denn in der Regel können die vorrangigen Gläubiger bereits nur zu einem Bruchteil aus der Masse bedient werden. Im schlechtesten Fall müssen Anleger mit einem Totalverlust ihres eingesetzten Geldes rechnen, also des Darlehenskapitals nebst Zinsen. Für die Anleger ist die Vergabe eines Nachrangdarlehens mit enormen Risiken verbunden

Was können te Solar Sprint IV-Anleger jetzt tun?

Über die Risiken eines solchen Nachrangdarlehens müssen Anleger umfassend aufgeklärt werden. Anlageberater und Vermittler können sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie die Anleger nicht umfassend über die Risiken und insbesondere über das Totalverlustrisiko aufgeklärt haben. Denkbar ist auch eine Prospekthaftung, wenn die Verkaufsprospekte entsprechende Fehler aufweisen. Sollte auf die anfallenden Provisionen nicht hingewiesen worden sein, haften Finanzvertriebe unter Umständen für den entstandenen Schaden. Wir prüfen kostenfrei, ob in Ihrem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere spezialisierten Anwälte.

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