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Anzahl der notleidenden KG-Schiffe steigt weiter

Veröffentlicht am 05. Juli 2011

Die Fondszeitung berichtet aktuell von mehr als 500 notleidenden KG-Schiffen. Berücksichtigt wurden dabei Gesellschaften bei denen zusätzliche Darlehen aufgenommen wurden oder für die Nachschüsse verlangt werden. Darüber hinaus wurden Gesellschaften die aus der Not heraus verkauft wurden oder die bereits zahlungsunfähig sind erfasst.

Einzelne betroffene Schiffsfonds

Bei MPC werden derzeit in der Santa-R-Serie Nachschüsse gefordert. Vier Einschiffsgesellschaften sind auf zusätzliche Zahlungen der Gesellschafter angewiesen. Es werden Nachschüsse in Höhe von 15 85 % der ursprünglichen Einlage gefordert. Aus der Reihe der Embdena-Schiffsfonds haben zwei Schiffsfonds beim Amtsgericht Hamburg Insolvenz angemeldet. Betroffen sind die Containerfeederschiffe John Mitchell und Lilly Mitschell. Embdena und Fafa Capital zählen zu den ersten Fondshäusern die Insolvenz angemeldet haben.

Die Bulkerflotte 1 von Nordcapital ist ebenfalls von Insolvenz bedroht. Es werden 18 % der ursprünglichen Zeichnungssumme an Nachschüssen verlangt damit eine Zwangsverwertung abgewendet werden kann. Sieben Fondsschiffe waren bei Korea Line beschäftigt. Die Korea Line hatte Anfang des Jahres 2011 Gläubigerschutz beantragt. Ab dem 26.Januar 2011 erfolgten daher keine Zahlungen mehr an die Bulkerflotte von Nordcapital.

Rechtliche Möglichkeiten

Die vermeintlich sicheren Anlagen in Schiffsfonds stellen sich zwischenzeitlich für viele Anleger als riskante Beteiligungen heraus. Anleger von in Schieflage geratenen Schiffsfonds sind jedoch nicht rechtlos gestellt. Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von Innenprovisionen bzw. „Kick-Backs“ und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds sollten die in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Schiffsfondsanleger die bereits vor dem 01.01.2002 Anteile erworben haben wird vor dem Hintergrund einer spätestens zum 31.12.2011 eintretender Verjährung der in Betracht kommenden Ansprüche geraten umgehend tätig zu werden.

Über unser Kontaktformular haben betroffene Schiffsfonds-Anleger die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung setzen und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen zu informieren.

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