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Auch IVG Euroselect 12 60 London Wall gerät in finanzielle Schieflage

Veröffentlicht von Andreas Frank am 27. März 2012

Auch die IVG-Fondsanleger des 2006 seitens des Bonner Emissionshauses IVG aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 12 „60 London Wall“ müssen einem Bericht der Fondszeitung zufolge mit empfindlichen Kapitaleinbußen rechnen. Die Situation des schon früh nach dessen Auflage in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen IVG Euroselect 12 ähnelt dabei stark der des gleichfalls angeschlagenen Schwesternfonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“.

Entwicklung des IVG Euroselect 12 „60 London Wall“ bleibt hinter Soll-Werten zurück

Ähnlich wie der in das Londoner Wahrzeichen „The Gherkin“ investierende Schwesternfonds blieb auch der IVG Euroselect 12 „London Wall“ deutlich hinter den Erwartungen zurück. So lagen bereits 2010 die prognostizierten Auszahlungen des mit einem Gesamtinvestitionsvolumens in Höhe von 366 Millionen Euro aufgelegten IVG-Fonds um ein Drittel und die erwarteten Überschüsse um 6 7 Prozent unter der Soll-Grenze.

Anderer IVG-Fonds aber gleiches Bild: Die infolge der wirtschaftlichen Fehlentwicklung des IVG Euroselect 12 anwachsende Liquiditätsunterdeckung führte auch im IVG Euroselect 12 zu einer zwangsläufig eintretenden Verletzung der in den aufgenommenen Darlehensverträgen aufgenommen und das Verhältnis von Immobilienwert zu Kredithöhe bestimmenden LTV (Loan to Value) –Klausel.

Anders als im IVG Schwesternfonds konnte zwar zwischenzeitlich zwischen den IVG Euroselect 12 Verantwortlichen und den Gläubigerbanken eine Aussetzung der Kündigung – ein so genannter „Waiver“ – der Darlehensverträge bis zum 30.06.2012 erzielt werden . Als Zugeständnis hatte der angeschlagene IVG Euroselect 12 bereits zuvor einer Sondertilgung in Höhe von 7 Millionen Euro der Erhöhung der zu leistenden Kreditzinsen in Form eines Risikoaufschlages (Risikomarge) sowie einem Ausschüttungsstopp die Zustimmung erteilen müssen.

IVG Euroselect 12 : Bei Verkauf droht Anlegern empfindlicher Kapitaleinschnitt

Die ohnehin schon Leid geprüften Anleger des IVG Euroselect 12 „60 London Wall“ müssen jedoch nicht nur den Verzicht auf ursprünglich sicher geglaubte Ausschüttungen hinnehmen. Weiteres Ungemach droht den IVG-Anlegern im Falle eines gewünschten Verkaufs ihrer Fondsanteile über die Zweitmarkbörse. Dort dürften die IVG Euroselect 12 Anleger die sich seinerzeit mit einer Gesamthöhe von 167 Millionen Euro an dem IVG-Fonds beteiligt hatten gerade noch 12 (!) des ursprünglich investierten Kapitals zurückerhalten.

Haftung für falsche Beratung

Betroffene IVG Euroselect-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene IVG Euroselect-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Immobilienfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Was können betroffene IVG Euroselect-Anleger jetzt tun?

Betroffene IVG Euroselect Anleger haben die Möglichkeit deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen. Über unser  Kontaktformular haben IVG Euroselect-Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.