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Beluga Shipping-Krise setzt Schiffsfonds-Anlegern weiter zu

Veröffentlicht von Andreas Frank am 24. März 2011

Die Krise der in Schieflage geratenen Bremer Reederei Beluga reißt nicht ab. Hatte selbige durch die unlängst bekannt gewordene Kündigung sämtlicher Charterverträge durch den Schiffsfondsfinanzierer HCI Capital zuletzt auf einen Schlag 20 Schiffe verloren so steuert das Bremer Traditionsunternehmen durch die Insolvenzanmeldungen zweier Töchter – der Beluga Chartering GmbH sowie der Beluga Shipping GmbH – nunmehr immer tiefer in die Havarie. Neben ca. 330 Mitarbeitern am Bremer Stammsitz sind von dem Sog in die Tiefe auch ca. 15.000 Schiffsfondsanleger betroffen.

Bis zu 46 Schiffsfondsbeteiligungen betroffen

Neben HCI Capital hatten noch weitere Schiffsfondsinitiatoren OwnerShip Emissionshaus Oltmann Elbe Emissionshaus EEH Nordkontor K + S Frisia DHF Deutsche Fonds Holding und Bluewater Schiffe an Beluga verchartert. Die an den Bremer Reeder vercharterten Schiffe verteilen sich dabei auf insgesamt 46 Schiffsfonds an denen sich bis zu 15.000 Anleger mit deren Einlagen beteiligt haben.

Anlegern droht Totalverlust

Die von den Auswirkungen der Beluga-Krise betroffenen Schiffsfonds stehen nunmehr vor der Problematik in kürzester Zeit den bisherigen Konditionen entsprechende Charterverträge abzuschließen. Expertenkreisen zufolge dürfte dies jedoch nur in wenigen Ausnahmefällen zu bewerkstelligen sein.

Für die Zeichner der hier involvierten Schiffsfonds hätte ein Scheitern der Sanierungsbemühungen fatale Folgen: Ihnen drohen in diesem Falle erhebliche finanzielle Einbußen bis zu einem Totalverlust der seinerzeit geleisteten Einlage.

Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Schiffsfondsanleger

Schiffsfondsanleger deren Beteiligung in der Regel über externe Finanzvermittler oder Kreditinstitute vertrieben wurden sind in rechtlicher Hinsicht nicht schutzlos gestellt.

Sollten Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen so gestellt zu werden als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Betroffene Anleger von problematischen Schiffsfonds sollten dabei stets deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Über unser Kontaktformular haben betroffene Schiffsfonds-Anleger die Möglichkeit sich mit uns in Verbindung setzen und sich hinsichtlich deren rechtlicher Optionen zu informieren.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann