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Berichterstattung über das zeitnah endende Widerrufsrecht in der Presse

Veröffentlicht am 18. März 2016

Das zum 21. Juni 2016 endende Widerrufsrecht von in der Zeit vom September 2002 bis Juni 2010 geschlossener Immobiliardarlehensverträgen ist von so großer Relevanz, dass inzwischen sogar die Tagespresse hiervon berichtet und auf die Brisanz aufmerksam macht. Die Berichterstattung in der Tagespresse zeigt, dass die Möglichkeit seinen Darlehensvertrag zu widerrufen, nicht nur einen sehr kleinen, begrenzten Personenkreis betrifft, sondern eine Vielzahl von Darlehensnehmern hiervon betroffen ist.

Esslinger Zeitung berichtet über das Widerrufsrecht

 

In ihrem Artikel zum zeitnah endenden Widerrufsrecht berichtet die Esslinger Zeitung in ihrer Ausgabe vom 17.03.2015 unter dem Titel  „Wie aus ewig drei Monate wurden“ verständlich, wem ein solches Widerrufsrecht zusteht und bis wann dieses noch ausgeübt werden kann. Das sich an den Artikel anschließende Interview mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress erläutert nochmals die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. So wird beispielsweise geklärt, wie der Widerruf abläuft und wie rückabgewickelt wird. Hierzu gibt Herr RA und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress im Rahmen des Interviews mit der Esslinger Zeitung folgende Auskunft: „Ergibt die Vorprüfung, dass die Widerrufsbelehrung angreifbar ist, werden Ansprüche gegenüber der Bank geltend gemacht.“

Betroffene Darlehensnehmer müssen jetzt handeln

Betroffenen Darlehensnehmern sollte spätestens jetzt bewusst sein, dass ein rasches Handeln geboten ist und sie durch einen erfolgreichen Widerruf teilweise erhebliche Summen einsparen bzw. zurückerstattet bekommen können.

Informationsveranstaltung zum Thema „Widerruf von Immobiliardarlehen“

Um noch bestehende Fragen oder Unklarheiten zu klären, können Betroffene an einer am 19. März 2016 im Quadrium in Wernau stattfindenden Informationsveranstaltung zum Thema „Widerruf von Immobiliardarlehen“ teilnehmen. Weitere Veranstaltungen zu diesem Thema sind geplant.

Was können betroffene Darlehensnehmer tun?

Betroffenen Darlehensnehmern wird geraten Ihre in Betracht kommenden Ansprüche umfassend durch eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei überprüfen zu lassen. Im Rahmen unserer  kostenlosen Erstberatung haben Darlehensnehmer die Möglichkeit, deren Darlehensverträge umfassend überprüfen zu lassen.