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BGH entscheidet positiv über Rückabwicklungsansprüche des Verbrauchers nach Widerruf bei teilfinanzierten Immobilienfonds

Veröffentlicht am 07. May 2009

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. März 2009 die Rechte der Anleger nach erfolgtem Widerruf klargestellt.

BGH-Urteil zu Rückabwicklungsansprüchen nach Widerruf: Sachverhalt und Entscheidung

Der Anleger hatte sich an einem Fonds beteiligt. Die zu erbringende Summe war teils finanziert und teils aus eigenen Mitteln des Anlegers erbracht.
Der Darlehensvertrag wurde durch den Anleger in der Folgezeit wirksam widerrufen. Die Parteien stritten sich unter anderem über den Umfang der Rechte des Anlegers in der nun durchzuführenden Rückabwicklung.

Der BGH entschied nunmehr dass im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages die Bank grundsätzlich auch den ursprünglich aus eigenen Mitteln eingebrachten Teilbetrag zurückzuerstatten hat. Dies gelte jedoch nur wenn es sich bei der Fondsbeteiligung und dem Darlehens um ein verbundenes Geschäft handele.
Ein solches liegt in der Regel vor wenn Grundgeschäft und Finanzierungsgeschäft eine wirtschaftliche Einheit bilden.

Hintergrund für diese verbraucherfreundliche Regelung ist es den Anleger vor einer Aufspaltung eines zunächst einheitlichen Geschäftes in eine Rückabwicklung des Darlehensgeschäftes und eine separate Rückabwicklung der Fondsbeteiligung zu schützen.
Der Verbraucher soll sich vielmehr an nur einen Vertragspartner wenden können.

Die oben dargestellte Entscheidung stellt die Ansprüche der Anleger gegenüber den Banken nach erfolgten Widerruf klar und führt so zu einer Verbesserung der Rechtslage für die Anleger die eine Fondsbeteiligung teilweise durch einen Kredit finanziert haben. Diese Entscheidung ist hinsichtlich eines Falk-Fonds ergangen. Teilfinanzierungen gab es aber insbesondere bei Medico-Fonds und den Fundus- Fonds.

Von besonderem Interesse könnte diese Entscheidung vor allem in den Fällen sein in denen eine anderweitige Rückholung des ursprünglichen Eigenkapitals nicht möglich ist. Geschädigte Anleger können über unser Kontaktformular weitere Informationen anfordern.