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BGH hat die HypoVereinsbank zur Rückabwicklung von Immobilienfinanzierungen verurteilt
Veröffentlicht am 22. April 2004
Bundesgerichtshof hat die HypoVereinsbank zur Rückabwicklung von Immobilienfinanzierungen verurteilt
Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstag 22.04.2004 zwei Fälle von so genannten Treuhandfinanzierungen verhandelt. Hier wurden die Darlehensverträge nicht von den Erwerbern selbst sondern von einem Treuhänder unterzeichnet. Es ging hier um die Frage der Nichtigkeit der Geschäftsbesorgungsverträge und Vollmachten mit Treuhändern die nicht über die Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz verfügen. In den Urteilen kam der BGH zu dem Ergebnis dass die aufgrund nichtiger Vollmachten geschlossenen Darlehensverträge unwirksam sind.
Wir werden über diese Urteile ausführlich berichten sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen.
Andrea Häcker-Hollmann Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann