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BGH stärkt Rechte der Verbraucher
Veröffentlicht am 04. April 2002
Am 09.04.2002 hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 13.12.2001 konsequent umgesetzt und damit den Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet auch Darlehensverträge die nach 1991 zur Finanzierung eines Immobilienerwerbs abgeschlossen wurden jetzt noch zu widerrufen.
Boraussetzungen für Widerrufsrecht
Dieses Widerrufsrecht setzt zunächst voraus, dass der Darlehensnehmer in einer sogenannten
- Haustürsituation also in einer Privatwohnung oder an seinem Arbeitsplatz unaufgefordert angesprochen wurde und
- keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Insbesondere die für den Widerruf erforderliche Haustürsituation war für den Vertrieb sogenannter Steuersparimmobilien Ende der 80ziger Anfang der 90ziger Jahre geradezu typisch.
Die Vermittler suchten hierbei potentielle Wohnungseigentümer sowie zukünftige Darlehensnehmer unaufgefordert in deren Privatwohnung oder am Arbeitsplatz auf um sie von der vermeintlich gewinnbringenden Kapitalanlage zu überzeugen.
Die Rechnung ging jedoch in den wenigsten Fällen auf. Statt einer geringen monatlichen Zusatzbelastung bzw. einem monatlichen Überschuss waren viele Darlehensnehmer schon bald nach Abschluss des Darlehensvertrages gezwungen erhebliche Eigenmittel in die Finanzierung mit einzubringen. Die vielfach verwendete Formel Steuerersparnis und Mieteinnahmen decken (fast) alle Kosten stellte sich alsbald als unrichtig heraus.
Nach Ausfall der vermeintlich sicheren Mietgaranten mussten viele Darlehensnehmer kurz nach Erwerb der Immobilie die Verwertung derselben anstrengen um durch einen Verkauf das Darlehen doch noch zurückführen zu können.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt machten die Darlehensnehmer jedoch vielfach die Erfahrung daß ein gewinnbringender Verkauf der Eigentumswohnung wie er zunächst von den Vermittlern in Aussicht gestellt worden war aufgrund überteuerter Quadratmeterpreise auch nicht auf absehbare Zeit realisierbar war. Für viele bedeutete dies buchstäblich die Gefährdung ihrer Existenz.
Der BGH hat nun durch die am 09.04.2002 getroffene Entscheidung den ersten Schritt getan damit sich die Geschädigten auch noch nach Jahren von dieser Belastung trennen können.
Hierbei lässt es der BGH sogar genügen, dass die Haustürsituation nur bei der Vertragsanbahnung vorgelegen haben muss. Wurde der Darlehensvertrag z.B. später in den Räumen der Bank unterschrieben beseitigt dies die Haustürsituation und damit das Widerrufsrecht gerade nicht.
Die vor dem 11. Senat des BGH (sogenannter Bankensenat) durchgeführte mündliche Verhandlung die sich über mehr als 2 Stunden erstreckte fand deshalb auch unter außergewöhnlich zahlreicher Zuschauer- sowie Pressebeteiligung statt.
Vielen der z.T. von weither angereisten Geschädigten sowie deren Rechtsvertretern musste der Einlasse selbst in dem für diesen Verhandlungstermin extra reservierten großen Sitzungssaal dem sogenannten Saalbau aus Platzmangel verwehrt werden.
Der streckenweise ungewöhnlich emotional geführte Austausch von Rechtsargumenten zwischen den beteiligten BGH-Anwälten vermittelte eindrucksvoll die Bedeutung des Ausgangs dieser Verhandlung für beide Seiten.
Selbst als um 15.45 Uhr der Termin für die Verkündung der Entscheidung des 11. Senats festgesetzt wurde konnte noch immer nicht mit Sicherheit gesagt werden ob der BGH den Argumenten des Bankenvertreters oder den Ansichten des Vertreters der betroffenen Darlehensnehmer letztlich folgen würde.
Der BGH entschied jedoch dieses Mal zugunsten der Verbraucher und verwies die streitgegenständlichen Verfahren zur Klärung der jeweiligen Haustürsituation zunächst an die Tatsacheninstanzen zurück. Die Entwicklung dieser Verfahren darf deshalb auch weiterhin mit Spannung verfolgt werden.
In eigener Sache
Die Auswirkungen dieser Entscheidung auf den Einzelfall werden wir natürlich prüfen und unsere Mandanten hierüber in Kenntnis setzen. Angesichts zahlreicher Anfragen haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass die Bearbeitung dieser Vorgänge Zeit in Anspruch nehmen wird. Selbstverständlich sind wir jedoch bemüht Sie in absehbarer Zeit über die konkreten Folgen dieses Urteils sowie über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Für Ihre Geduld bedanken wir uns bereits im Voraus.