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BGH stärkt Rechte von WGS Anleger, welche die Finanzierung bereits zurückgeführt haben

Veröffentlicht am 28. Januar 2010

Mit seinem Urteil vom 24. November 2009 Az.: XI ZR 260/08 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall der Klage eines Anlegers des WGS Fonds Nr. 32 fest dass das einem Darlehensnehmer nach dem Haustürwiderruf zustehende Widerrufsrecht nicht nach § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG erlischt wenn die vollständige Ablösung des Darlehens erst ab dem 01. Januar 2003 erfolgt ist.

Bedeutung der Entscheidung

Dies bedeutet, dass Anleger nun auch noch den Darlehensvertrag der den Fonds finanzierenden Bank widerrufen können, wenn Sie den Kredit vollständig abgelöst haben. Voraussetzung ist, dass das Darlehen erst nach dem 01.01.2003 zurückgeführt wurde. Die vollständige Entscheidung können Sie unter Aktenzeichen  XI ZR 260/08 beim BGH nachlesen.

Erklärt der Anleger den Widerruf seines Darlehensvertrages, so hat er den Anspruch gegen die Bank so gestellt zu werden, als hätte er den Darlehensvertrag und das damit verbundene Anlagegeschäft nie geschlossen. Das bedeutet ganz konkret, dass die Bank verpflichtet ist den Fondsanteil „zurückzunehmen“ und den an die Bank zurückgeführten Darlehensbetrag dem Anleger zurückzuzahlen.

Wem hilft diese Entscheidung?

Anleger geschlossener Immobilienfonds können sich von nun an auf diese Entscheidung berufen. Die Entscheidung ist in einem Fall des WGS 32 getroffen worden. Sie lässt sich aber auch auf die anderen WGS-Fonds übertragen. Sie ist gleichfalls auf alle anderen geschlossenen Immobilienfonds-Fälle mit Darlehensfinanzierung übertragbar. Das heißt es ergeben sich hieraus neue Möglichkeiten auch für die Anleger folgender Fonds: Bavaria Brentana Grundbesitz Wohnbaufonds IVV Galileo Medico DG-Immobilienfonds Doba-Fonds Dr. Görlich und viele andere.

Da die Entscheidung sich primär auf die Finanzierung und die Widerrufbarkeit des Darlehensvertrages bezieht ist diese auch auf andere geschlossene Fonds wie beispielsweise Medienfonds und Schiffsfonds übertragbar. Voraussetzung ist hierbei lediglich dass diese Kapitalanlagen fremdfinanziert wurden.

Fazit zum Urteil

Für viele Anleger die bislang nicht mit Aussicht auf Erfolg mit den Banken verhandeln konnten gibt es nun neue Möglichkeiten. All diejenigen die nach dem 01.01.2003 ihr Darlehen zurückgeführt haben oder auf ihre Hausbank umgeschuldet haben sollten nun ihre Ansprüche prüfen lassen. Sie können die Anwälte unserer Kanzlei über unser Kontaktformular erreichen. Wir beantworten Ihnen gerne weitere Fragen und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite.