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BGH zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds

Veröffentlicht am 21. Juli 2003

Bundesgerichtshof zum kreditfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds / Urteil in Sachen GWS-Fonds

Der Bundesgerichtshof hat am 21.07.2003 eine äußerst verbraucherfreundliche Entscheidung gegen die am GWS-Fonds beteiligte finanzierende Bank die KSK Rottweil gefällt. Der seit kurzem für Fondsfinanzierungen zuständige zweite Senat BGH hat ein verbundenes Geschäft bejaht da der Vermittler der GWS-Beteiligung zugleich das Darlehen der Sparkasse Rottweil unter Verwendung von Formularen der Bank angeboten hatte.

Nach dieser Entscheidung kann die Rückabwicklung sowohl des Beitritts als auch des Darlehensvertrages miteinander verbunden werden wenn die Gesellschafter arglistig getäuscht wurden. Die Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung berechtigt sowohl zur Zahlungseinstellung als auch zur Rückforderung der an die Bank bis zur Kündigung geleisteten Zahlungen.

Dieses Urteil ist nicht nur für geschädigte Gesellschafter von GWS-Fonds sondern auch für Gesellschafter von WGS und anderer geschlossener Immobilienfonds von großer Bedeutung. Sobald die vollständige Urteilsbegründung des BGH vorliegt werden wir an dieser Stelle ausführlich berichten.