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BHW droht mit Kündigung der Bausparverträge

Veröffentlicht am 05. November 2007

Um die aus den 90er- Jahren geschlossenen ungünstigen Hochzinsverträge zu korrigieren hat die BHW Bausparkasse rund 7000 Bausparer informiert, dass sie die vollständig angesparten Verträge einseitig kündigen und zur Auszahlung bringen wird.

BHW nicht in wirtschaftlicher Notlage

Im Rahmen des Börsengangs der BHW Bausparkasse hatte diese mit einem Angebot gelockt, dass den Bausparern einem Guthabenzins von bis zu fünf Prozent versprach. Dabei sollten die Kunden der BHW auch den attraktiven Guthabenzins in Anspruch nehmen können wenn sie nicht bauen wollten und damit kein Darlehen benötigen würden. Da die Marktzinsen stark gesunken sind und viele Kunden den Bausparvertrag als reine Geldanlage genutzt haben, ist die ehemals angebotene Tarifvariante der Bausparkasse zu teuer geworden. Durch die einseitigen Kündigungen will sie sich jetzt auf die unsanfte Art der Verträge entledigen.

Allerdings ist die BHW nicht in eine wirtschaftliche Notlage geraten, so dass sie keine Veranlassung hat die Verträge zu kündigen und sich ihr Vorgehen nach unserer Auffassung jeglicher rechtlichen Grundlage entzieht. Weiterhin zu prüfen wäre, ob die Bausparkasse tatsächlich berechtigt ist Kündigungen auszusprechen. Oft sehen die allgemeinen Bausparbedingungen eine derartige Möglichkeit nicht vor so dass Bausparer durchaus Chancen haben sich gegen das Vorgehen der Bank zur Wehr zu setzen.