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Cumulus Fonds Angermünde aktuell: Insolvenzverwalter nimmt Anleger in die quotale Haftung

Veröffentlicht von Andreas Frank am 23. Oktober 2012

Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Angermünde GdbR kommen nicht zur Ruhe. Nach der kürzlich bekannt gewordenen Insolvenzanmeldung über das Vermögen des Cumulus Immobilienfonds Angermünde wurden die Anleger nun mit Schreiben vom 15.10.2012 seitens des Insolvenzverwalters über die Inanspruchnahme der quotalen Haftung entsprechend der Gesellschaftsanteile informiert. Zwecks Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten werden die Anleger seitens des Insolvenzverwalters aufgefordert  bis zum 15.11.2012 65 % der quotalen Haftungssumme bzw. bis zum 15.12.2012 75 % der quotalen Haftungssumme auf ein  zugunsten der Gläubigergemeinschaft bestehendes Treuhandkonto zu entrichten. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung wird den Cumulus Fonds Angermünde Anlegern die gerichtliche Geltendmachung der vollen Haftungssumme in Aussicht gestellt.

Cumulus Fonds Angermünde: Insolvenzverwalter fordert fünfstelligen Betrag

Laut dem Schreiben des Insolvenzverwalters beträgt der der Zahlungsforderung zugrunde gelegte und seitens der Landesbank Baden-Württemberg dem Cumulus Fonds Angermünde gewährte Darlehensbetrag € 10.328.096 00. Gemessen an dessen Gesellschaftsbeteiligung in Höhe von beispielsweise 0 14 % beliefe sich die gegen den Cumulus Fonds Anleger Angermünde in diesem Falle geltend gemachte Zahlungsforderung demnach auf  einen Betrag in Höhe von € 14.099 79.

Im Falle einer Zahlung bis zum 15.11.2012 beliefe sich der zu entrichtende Betrag des Beispielsanlegers auf € 9.164 86 im Falle einer Zahlung bis zum 15.12.2012 auf € 10.574 84.

Wie bereits an anderer Stelle berichtet wurde das Insolvenzverfahren hier auf Antrag der LBBW eröffnet. Der Cumulus Fonds Angermünde hatte bei dieser Bank Darlehen aufgenommen. Die LBBW wollte nun wohl das Risiko vermeiden selbst das Geld bei den Anlegern einzutreiben sondern hat Risiken und Kosten über den Umweg des Insolvenzverfahrens auf die Fondsebene und damit auf alle Gesellschafter verlagert. Es bestehen hier erhebliche Risiken für die LBBW.

Cumulus Fonds Angermünde: Keine Sanierungsbemühungen ersichtlich

Nach den unserer bereits über 200 Anleger des Cumulus Fonds Angermünde vertretenen Kanzlei vorliegenden Informationen hat sich der Insolvenzverwalter nicht um eine Sanierung des Fonds bemüht. Eine Sanierung wäre sinnvoll und wohl auch möglich gewesen denn der Fonds hat Mieteinnahmen von jährlich über € 500.000.- Der einzig nennenswerte Gläubiger ist hier die LBBW. Diese betreibt nun zusammen mit dem Insolvenzverwalter ohne Not die Zerschlagung des Fonds. Der Insolvenzverwalter teilt mit dass „die Verwertung des Fonds betrieben wird“. Es wird keine Aussage getroffen wie hoch der zu erwartende Erlös ausfallen wird. Nach den uns vorliegenden Informationen liegt der Wert der Immobilie bei ca. € 3.800.000.-. Hinzu kommt dass die Restschuld der Bank nur noch ca. € 8.000.000.- beträgt. Der Insolvenzverwalter möchte aber den ursprünglichen Darlehensnennbetrag von € 10.328.096.-  bei den Gesellschaftern eintreiben und zusätzlich noch die Immobilie verwerten.

Cumulus Fonds Hettstedt : Landgericht Frankenthal weist Klagen der Bank gegen Cumulus Anleger ab

Unsere derzeit über 200 Anleger des Cumulus Fonds Angermünde vertretene Kanzlei hatte gleichfalls auf diesem Portal über die Verfahren der innenfinanzierenden Bank beim Cumulus Fonds Hettstedt berichtet. Dort hatte die Bank Hunderte von Anlegern verklagt. Das Landgericht Frankenthal hat die Klagen der Bank abgewiesen. Wir haben zahlreiche  Gesellschafter bei diesen Verfahren vertreten. Das Landgericht stellte fest dass die Bank an der sittenwidrigen Schädigung der Anleger beteiligt war. Die Initiatoren haben erhebliche Zwischenerwerbsgewinne kassiert wodurch den Anlegern ein großer Schaden entstanden ist. Da auch im Cumulus Fonds Angermünde Zwischenhandelsgewinne geflossen sind gehen wir davon aus dass auch hier Schadensersatzansprüche gegen die innenfinanzierende Bank (LB BW) bestehen.

Nun hat das OLG Zweibrücken in seinen Musterverfahren im Mai 2012 entschieden die Urteile des Landgericht Frankenthal aufzuheben. Das OLG hat hier sehr bankenfreundlich entschieden da es eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Bank nicht gesehen hat. Nun wird der Bundesgerichtshof über diese Rechtsfrage entscheiden müssen.

Cumulus Fonds Angermünde: Durchsetzbarkeit der LBBW Zahlungsansprüche offen

Es ist somit noch nicht geklärt ob hier beim Cumulus Fonds Angermünde die LBBW die Zahlungsansprüche gegen die Gesellschafter wird durchsetzen können. Der Insolvenzverwalter stellt nun aber die Haftung der Anleger als zweifelsfrei dar und bietet diesen einen regelrechten „Druckvergleich“ mit kurzen Fristen an. Dies obwohl die Entscheidung des BGH zur Haftung der Anleger noch aussteht.

Gesellschafter des Cumulus Fonds Angermünde   die einen Vergleich mit der Sparkasse Rhein Neckar Nord geschlossen und den Fondsanteil übertragen haben sollten beachten dass hier ein Freistellungsanspruch gegenüber der Sparkasse RNN besteht.

Cumulus Fonds Angermünde Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Anleger des Cumulus Fonds Angermünde sollten die gegen sie erhobene Zahlungsaufforderung nicht ohne Weiteres hinnehmen sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Über unser Kontaktformular haben betroffene Cumulus Fonds Angermünde Anleger die Möglichkeit mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen zu informieren sowie im Anschluss die gegen die erhobene Zahlungsaufforderung bestehenden rechtlichen Abwehrmöglichkeiten überprüfen zu lassen.

Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann