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CUMULUS – Immobilienfonds Einkaufs- und Gewerbezentrum Angermünde GdbR

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 09. März 2009

Das Landgericht Mannheim hat in einem von unserer Anwaltskanzlei geführten Prozess mit Urteil vom 04.03.2009 die Sparkasse Rhein Neckar Nord zur Rückzahlung nicht verjährter Zins- und Tilgungszahlungen verurteilt. Das streitgegenständliche Darlehen wurde bereits im Jahr 2001 zurückgeführt.

Dem Sachverhalt liegt der fremdfinanzierte Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds zugrunde. Zur Finanzierung des Kaufpreises schloss der Kläger mittels eines Treuhänders ein Darlehen ab. Die Besonderheit im Bereich der „Treuhandfälle“ liegt darin dass der Darlehensvertrag nicht durch den Darlehensnehmer unterzeichnet wird sondern durch einen umfassend bevollmächtigten Treuhänder. Der Treuhänder wird dabei nicht nur zum Abschluss des Darlehensvertrages bevollmächtigt sondern zu einem „ganzen Bündel“ weiterer Verträge. Die Unwirksamkeit solch einer Bevollmächtigung bliebe zwischen den Parteien unstreitig.

Gerichtliches Vorgehen gegen finanzierende Banken möglich

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt eine derart weitreichende Bevollmächtigung einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, weshalb der Abschluss des Darlehensvertrages grundsätzlich als unwirksam erachtet wird. Die Bank hat ferner anerkannt dass ihr der notarielle Treuhandvertrag nebst Vollmachten weder im Original noch in Ausfertigung vorgelegen hat. Somit konnte sich die Bank auch nicht auf den Rechtsschein dieser Dokumente stützen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.