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Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR – ALWOG fordert Anleger zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen auf
Veröffentlicht am 15. August 2008
Immer deutlicher zeichnen sich nun die Risiken ab die von Beginn an mit einer Beteiligung an einem der Cumulus-Fonds verbunden sind. Nicht nur dass die Ausschüttungen seit langem wesentlich gekürzt sind bzw. in den meisten Fonds sogar komplett ausbleiben. Nun werden von den Gesellschaftern des Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR sogar über die ursprünglich bezahlte Einlage hinausgehende weitere Beiträge verlangt.
ALWOG fordert Anleger zur Zahlung von Sanierungsbeiträgen auf
Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH vor Kurzem mit einem Schreiben an die Gesellschafter in dem sie darstellte dass eine Tilgung des Fondsdarlehens aufgrund der erzielten geringen Mieteinnahmen nicht mehr möglich sei und daher die Gefahr der Darlehenskündigung seitens der Bank bestehe.
Eine Kündigung des Darlehens durch die Bank könne nur durch eine Sanierung des Fonds verhindert werden zu deren Durchführung es erforderlich sei dass jeder Gesellschafter einen Sanierungsbeitrag in Höhe von mehreren tausend Euro je Gesellschaftsanteil leistet. Gleichzeitig wurde in Aussicht gestellt dass bei einer Inanspruchnahme der Gesellschafter durch die Bank eine weit höherer Haftungssumme zu bezahlen sei als im Rahmen der Sanierung.
Die Sanierungsbeiträge sollen als Darlehen der Gesellschafter an die Gesellschaft ausgestaltet sein deren Rückzahlung nach Tilgung des Fondsdarlehens erfolgen soll.
Die Geschäftsführerin warb im Rahmen dieses Anschreibens für die Sanierung und forderte alle Gesellschafter gleichzeitig zur Unterzeichnung eines entsprechenden Darlehensvertrags sowie zur Zahlung des Sanierungsbeitrages auf. Die nicht leistungswilligen Anleger erhielten sogar noch ein zweites Aufforderungsschreiben mit einer Fristsetzung bis zum 14.07.2008.
Allen betroffenen Anlegern, die nicht bereit sind, die mit Nachdruck seitens der Geschäftsführung geforderten Sanierungsbeiträge zu bezahlen, raten wir dringend an sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch bei uns zur Prüfung einreichen.