Artikel teilen:
Cumulus Immobilienfonds Mönchengladbach GdbR: Kreissparkasse Rhein-Pfalz verklagt Gesellschafter
Veröffentlicht am 26. Mai 2009
Cumulus – Immobilienfonds: Gesellschafter erhalten Zahlungsaufforderung und Klage
Nach Scheitern des durch die Geschäftsführung Alwog-Immobilienverwaltungs-Gesellschaft mbH vorgeschlagenen Sanierungskonzeptes mangels Akzeptanz bei den Gesellschaftern erreicht nunmehr den Kreis der Gesellschafter der Fondsgesellschaft jeweils ein Schreiben der Kreissparkasse Rhein-Pfalz betreffend einer Zahlungsaufforderung.
Persönliche Haftung des Gesellschafters?
Insoweit macht die Kreissparkasse Rhein-Pfalz nach Kündigung des Darlehensvertrages (Innenfinanzierung) am 20.08.2008 gegen die Gesellschafter Zahlungsansprüche geltend und begründet dies mit einer anteiligen persönlichen Haftung der jeweiligen Gesellschafter für die Rückzahlung des gekündigten Darlehens. Nachdem die Kreissparkasse Rhein-Pfalz ihre Forderungen außergerichtlich nicht durchsetzen konnte hat diese nunmehr Klage gegen die Gesellschafter beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) eingereicht.
Für alle betroffenen Gesellschafter die sich gegen die Klage der Kreissparkasse Rhein-Pfalz verteidigen wollen ist nun höchste Eile geboten da die Verteidigung gegen die Klage dem Gericht nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Klage durch einen prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt möglich ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns Kontakt aufnehmen.