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Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer

Veröffentlicht am 16. August 2005

Für die Gesellschafter der verschiedenen Immobilienfonds Neue Bundesländer konnten weitere Urteile von unserer Kanzlei gegen die jeweils finanzierenden Banken erstritten werden.

  • Bei den Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 1 und 2 wurde die Sparkasse Rhein Neckar Nord erneut mehrmals vom Landgericht Mannheim verurteilt. Als Treuhänder war hier die Fa. Kuraconsult Steuerberatungsgesellschaft mbH beteiligt.
  • Beim Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 4 ist vom Landgericht Frankenthal ein Urteil gegen die Sparkasse Vorderpfalz Ludwigshafen am Rhein-Schifferstadt ergangen.
  • In Sachen Neue Bundesländer Nr. 3 und EKZ Ilsenburg konnten für unsere Mandanten gegen die VR Bank Urteile erstritten werden. Beim Einkaufszentrum Ilsenburg war die Fa. Hoffmann & Kuhlmann GmbH und beim Cumulus-Fonds Neue Bundesländer Nr. 3 die Fa. Kurareal Treuhandgesellschaft mbH als Treuhänderin beteiligt.

Keine Vollmachten vorgelegt

Alle Fälle weisen die Gemeinsamkeit auf, dass die Banken nicht beweisen konnten, dass die der Treuhänderin erteilte Vollmacht im Original oder in notarieller Ausfertigung bei Abschluss des Darlehensvertrages vorgelegen hatte. Es zeichnet sich ab, dass aller Wahrscheinlichkeit nach bei allen betroffenen Cumulus-Fonds den finanzierenden Banken von den Treuhändern keine Vollmachten im Original oder in Ausfertigung vorgelegt wurden.