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Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 2 TreMa versucht Gesellschafter zu verunsichern

Veröffentlicht am 11. Februar 2010

Alle Cumulus-Gesellschafter haben das Anschreiben vom 28.01.2010 der „neuen“ Geschäftsführung erhalten deren Geschäftsführer wiederum Herr Erwin Paupers ist. Im besagten Schreiben werden die Gesellschafter des Cumulus Immobilienfonds Neue Bundesländer Nr. 2 GdbR  zunächst über den Auffindeort des Protokolls zur „Gesellschafterversammlung“ vom 13.01.2010 unterrichtet. Schon auf Seite 2 des Schreibens vom 28.01.2010 lässt die TreMa jede  Sachlichkeit vermissen und diskreditiert die Tätigkeit unserer Kanzlei durch die Verlautbarung unwahrer Tatsachenbehauptungen in mehrfacher Hinsicht.

TreMa versucht Gesellschafter zu verunsichern

Die Cumulus-Gesellschafterversammlung in Kassel, die eine reine Informationsveranstaltung war, hat deutlich gezeigt, dass die Cumulus-Anleger das Vertrauen in die Geschäftsführung längst verloren haben. Dies ist wohl der Grund dafür warum die TreMa nun versucht von der eigenen Unfähigkeit abzulenken. Ziel dieser Stimmungsmache ist es offensichtlich die Cumulus-Anleger zu verunsichern und diese mit allen Mitteln davon abzuhalten sich zu organisieren. Die Gesellschafter lassen sich jedoch nicht länger verunsichern und sich auch nicht einreden dass die Verantwortlichen der ALWOG/TreMa sich sorgten die Cumulus-Gesellschafter könnten unnötig Geld für Anwälte ausgeben.

Verbraucheranwälte konnten hier bei den Cumulus-Fonds große wirtschaftliche Erleichterungen für sehr viele Cumulus-Gesellschafter bewirken. Die Sparkasse Rhein Neckar Nord hält mittlerweile 27 % der Anteile dieses Immobilienfonds. Diese Cumulus-Anteile wurden von der Bank im Zuge von Vergleichen und Gerichtsverfahren mit Cumulus-Anlegern übernommen die im Gegenzug auf dem Darlehen entlassen wurden bzw. Darlehensbeträge zurückgezahlt wurden.

Über diese rechtlichen Möglichkeiten hatte die ALWOG die Cumulus-Gesellschafter niemals informiert. Ganz im Gegenteil: Im Jahre 2004 wurden die Gesellschafter der Cumulus-Fonds ungefragt von der ALWOG im Zusammenhang mit Bankenhaftung angeschrieben. Zeitgleich hatte die Sparkasse Rhein Neckar Nord Gesellschafter von Cumulus-Fonds mit völlig unzureichenden Vergleichsangeboten überrumpelt. Anlass hierzu war ein Urteil des OLG Karlsruhe. Der BGH hat die Rechtsprechung später wieder zugunsten der Cumulus-Anleger korrigiert. Die ALWOG hat die Rechtslage damals völlig einseitig und unvollständig wiedergegeben um den Eindruck zu erwecken dass die Cumulus-Anleger vor Gericht keine Chance hätten aus dem Darlehensvertrag freizukommen. Diese Rundschreiben der ALWOG haben viele Cumulus-Anleger zur Annahme der sehr ungünstigen Vergleichsangebote bewegt.

Umso erstaunlicher ist die Aussage im Schreiben der TreMa: „Seien Sie versichert dass die Geschäftsführung im Interesse der Gesellschafter arbeitet.“

Von einer Arbeit „für die Gesellschafter“ haben die Cumulus-Anleger über die Jahre nichts bemerkt. Seit Bestehen des Fonds hat die Geschäftsführung keine ordentlichen oder außerordentlichen Gesellschafterversammlungen durchgeführt. Die Informationsveranstaltung im Januar 2010 diente allein dazu Cumulus-Gesellschafter dazu zu bewegen dem „Sanierungskonzept“ zuzustimmen.

Auch das Protokoll der „Gesellschafterversammlung“ das die TreMa auf ihre Homepage gestellt hat enthält eine sehr einseitige Darstellung des Verlaufs dieser Informationsveranstaltung. Die Verhandlung mit der Bank wird als „vorzeigbares Ergebnis“ angepriesen. Die Tatsache dass die Umstände des Zustandekommens des Darlehensvertrages bzw. die Wirksamkeit des Darlehensvertrages mit der Rheinboden Hypothekenbank nicht rechtlich geprüft wurde wurde mit den hohen Kosten einer solchen Prüfung erklärt. Dies ist absolut unverständlich. Die Geschäftsführung hält es hier für angebracht dass jeder Cumulus-Anleger pro Anteil € 4.494 53 bezahlt statt vorab eine rechtliche Prüfung vorzunehmen. Bei über 900 Gesellschaftern würde nur ein sehr geringer Prüfungskostenanteil auf den einzelnen Cumulus-Gesellschafter entfallen. Das Protokoll der TreMa trifft wiederum keine Aussage darüber ob die Sparkasse Rhein Neckar Nord die immerhin 27 % der Anteile am Cumulus Neue Bundesländer Nr. 2 hält mit dem Sanierungskonzept einverstanden ist und ebenfalls die Sanierungsbeiträge leisten würde.