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Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer: Sparkasse unterliegt vor BGH
Veröffentlicht am 03. März 2005
03.03.2005
Cumulus-Immobilienfonds Neue Bundesländer
Sparkasse Rhein Neckar Nord unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
Am Dienstag 22. Februar 2005 fanden vier Verhandlungen vor dem BGH statt die Cumulus-Beteiligungen betrafen die von der Sparkasse Rhein Neckar Nord finanziert worden sind. Anfang des Jahres 2004 entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe leider in diesen vier Verfahren gegen die Darlehensnehmer zu Gunsten der Sparkasse Rhein Neckar Nord. Aufgrund dieser Entscheidungen hat die Sparkasse Rhein Neckar Nord dann versucht die Darlehensnehmer zur Annahme von unzureichenden Vergleichen zu bewegen. Die Sparkasse Rhein Neckar Nord wollte möglichst viele dieser Problemfälle zur Erledigung bringen bevor der BGH hierüber zu entscheiden hatte.
Nun hat der BGH aber in diesen Verfahren zugunsten der Darlehensnehmer entschieden. Bei Abschluß der Darlehensverträge bezüglich der Cumulus-Fonds lag der Sparkasse Rhein Neckar Nord unserer Erkenntnis nach niemals das Original oder eine notarielle Ausfertigung der Vollmacht vor. Dies hat sich auch bei den von unserer Kanzlei geführten Prozessen gegen die Sparkasse Rhein Neckar Nord gezeigt.
Die Rechtslage hat sich nun durch die höchstrichterlichen Entscheidungen zugunsten der Darlehensnehmer entwickelt. Es ist davon auszugehen dass die Sparkasse Rhein Neckar Nord nun auch bereit sein wird angemessene außergerichtliche Angebote zu unterbreiten.
Sobald die Urteile in schriftlicher Form vorliegen werden wir an dieser Stelle weiter berichten.
Andrea Häcker-Hollmann Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann