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Datenleck bei Booking.com
Booking.com hat bestätigt, dass Unbefugte Zugriff auf sensible Gästeinformationen erlangt haben. Dies räumte der Reisebuchungsdienst auf Anfrage von heise security ein. Von dem Datenleck könnten personenbezogene Buchungsdaten betroffen sein. So könnten unter anderem Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern und Buchungsdetails in kriminelle Hände geraten sein. Booking.com selbst warnt vor Betrugsversuchen, die auf den gestohlenen Buchungsdaten basieren könnten.
Betroffene werden per E-Mail informiert. Sie können mögliche Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen.
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Datenleck bei Booking.com – Was ist passiert?
Den bisherigen Informationen zufolge handelt es sich nicht um ein flächendeckendes Datenleck aller Booking.com-Systeme, sondern um einen unbefugten Zugriff auf einzelne Reservierungen beziehungsweise die damit verbundenen Daten. Booking.com hat demnach Maßnahmen ergriffen und betroffene Gäste informiert. Die Zahl der Betroffenen ist bisher unklar.
Als Sicherheitsmaßnahme hat die Plattform die PINs der Buchungen geändert und warnt die Betroffenen vor Phishing-E-Mails oder Fake-Anrufen, die angeblich von der Unterkunft oder Booking.com stammen.
Nach bisherigen Erkenntnissen könnten Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie weitere Buchungsdetails gestohlen worden sein. Besonders brisant ist, dass die Täter auch transaktionsspezifische Informationen wie Reservierungsdaten, Namen der gebuchten Unterkünfte und den Inhalt von Nachrichten zwischen Gästen und Gastgebern erbeuteten. Passwörter, Zahlungsdetails und Postadressen sind laut Booking.com nicht betroffen.
Warnung vor aktueller Betrugsmasche
gezielter Betrug mit echten Reisedaten. Wer Name, Unterkunft, Reisedatum oder Reservierungsinformationen kennt, kann sehr überzeugende Nachrichten verschicken und sich dabei als die Unterkunft oder als Booking.com ausgeben, beispielsweise mit angeblichen Zahlungsproblemen oder der Bitte um Kartenbestätigung.
Eine bekannte Masche ist die Nutzung einer täuschend echt aussehenden Fake-Seite wie „booking.com-invitation-reservation-xxxx.live“, um Opfer zu täuschen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale.
Was jetzt wichtig ist
Personen, die kürzlich bei Booking.com gebucht haben, sollten auf möglicherweise gefälschte Nachrichten, Zahlungsaufforderungen oder angebliche Kontaktaufnahmen von Unterkünften achten. Booking.com warnt vor Betrugsversuchen, die auf gestohlenen Buchungsdaten basieren können. Praktische Schritte sind:
- Keine Links aus überraschenden E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten anklicken.
- Zahlung nur direkt in der Booking.com-App oder auf der offiziellen Website prüfen.
- Bei Unsicherheit den Kundenservice über die offizielle App oder Website kontaktieren.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Kunden?
Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar. Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen – klar, transparent und unverbindlich.
- Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
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