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Datenleck bei Rituals Cosmetics: Das können betroffene Kunden jetzt tun
Beim Lifestyle- und Kosmetikunternehmen RITUALS Cosmetics gibt es ein Datenleck im Kundenprogramm „My Rituals“. Betroffene Kunden werden schriftlich per E-Mail informiert. Wir prüfen mögliche Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche kostenfrei und unverbindlich.
Datenleck bei Rituals Cosmetics: Was bekannt ist
Aufgrund eines Datenlecks im Kundenprogramm wurden im April 2026 Mitgliederdaten heruntergeladen. Rituals hat den unbefugten Zugriff eigenen Angaben zufolge gestoppt und die betroffenen Mitglieder informiert. Außerdem wurden die zuständigen Behörden eingeschaltet. Die genaue Zahl der Betroffenen ist bislang nicht öffentlich bekannt. Betroffen sind offenbar vor allem Profil- und Kontaktdaten.
- Name
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Wohnanschrift
Passwörter und Zahlungsdaten sollen nach bisherigem Stand nicht betroffen sein. Betroffene werden per E-Mail informiert. Zudem hat Rituals Informationen über den Datenschutzvorfall auf seiner Website veröffentlicht.
Was können betroffene Kunden jetzt tun?
Das derzeit größte unmittelbare Risiko ist Phishing, da Angreifer mithilfe von Namen, Adresse und Bestellhistorie sehr glaubwürdige Nachrichten erstellen können. Verbraucherschützer raten deshalb ausdrücklich zu einem Passwortwechsel und zu besonderer Vorsicht bei E-Mails, SMS oder Anrufen, die sich auf Bestellungen, Rückerstattungen oder Kontoprüfungen beziehen.
Grundsätzlich gilt: Ein Datenleck stellt eine Pflichtverletzung der verantwortlichen Stelle dar. Wir prüfen kostenfrei, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen – klar, transparent und unverbindlich.
- Nutzer*innen haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie über einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche künftige Schäden ab. Mithilfe von Feststellungsansprüchen können Geschädigte gerichtlich feststellen lassen, dass der Gegner auch für Schäden haftet, die aufgrund des Datenlecks erst in der Zukunft entstehen könnten.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Kostenfreie Ersteinschätzung vom Anwalt
Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihren Anspruch auf Entschädigung durch. Zusätzlich kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im späteren Verlauf den gesamten Schriftverkehr mit der Versicherung.
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