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Datenleck Samsung Electronics Deutschland – Diese Möglichkeiten haben Betroffene

Veröffentlicht von Julia Markanday am 01. April 2025
Aktualisiert am 15. April 2025
Mann am Laptop Gefahrenzeichen

Samsung Electronics Deutschland ist von einem Datenleck betroffen, bei dem personenbezogene Daten von Kundinnen und Kunden wie Namen und Adressen entwendet wurden. Betroffene können ihre Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz und Unterlassung kostenlos prüfen lassen.

Datenleck Samsung Electronics Deutschland: Das ist passiert

Bei Samsung Deutschland kam es zu einem großen Datenleck, bei dem rund 270.000 Kundendatensätze aus dem Supportsystem entwendet und nun im Darknet veröffentlicht wurden. Das berichtet u.a. heise online. Die Datensätze enthalten sensible Informationen wie

  • Namen
  • Adressen
  • E-Mail-Adressen
  • Bestelldetails
  • interne Kommunikation.

Der Vorfall gehe auf das Jahr 2021 zurück, als die Zugangsdaten eines Mitarbeiters der Spectos GmbH durch die Schadsoftware „Raccoon Infostealer“ kompromittiert wurden. Dieses Unternehmen betreibt unter anderem das Service-Ticket-System von Samsung Deutschland. Offenbar haben die Verantwortlichen die gestohlenen Zugangsdaten über Jahre nicht geändert, so dass die Angreifer auf das System zugreifen und die Daten entwenden konnten.

Samsung Datenleck: Woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Die Samsung Electronics GmbH informiert die Betroffenen derzeit per E-Mail. Ob alle Betroffenen bereits informiert wurden, ist aktuell nicht bekannt. Demnach zählen zum Kreis der Betroffenen:

  1. Kunden, die zwischen November 2021 und März 2025 den Samsung Kundendienst (z.B. wegen Online Shop-Käufen oder anderen Serviceanfragen in Deutschland) kontaktiert haben.
  2. Wenn Sie eine Benachrichtigung erhalten haben, gehören Sie zu den Betroffenen des Datenlecks bei Samsung.
  3. Sie können auch mit unserem kostenfreien Leakcheck prüfen, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind: Zum Leakcheck

Was können Betroffene jetzt tun?

Für betroffene Kundinnen und Kunden besteht nun ein erhöhtes Risiko für Phishing-Angriffe, Identitätsdiebstahl und andere betrügerische Aktivitäten. Die Gefahr ist im Fall des Samsung Datenlecks besonders groß, da die Daten derzeit aktiv im Darknet zum Verkauf angeboten werden. Wir empfehlen ihnen daher, besonders wachsam zu sein und verdächtige Kommunikationsversuche genau zu prüfen. Zudem können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:

  1. Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
  2. Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
  3. Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.

Wir vertreten rechtsschutzversicherte Verbraucher*innen und setzen ihre Ansprüche auf Entschädigung durch. Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sichern wir Sie durch einen sogenannten Feststellungsantrag für mögliche zukünftige Schäden ab. Darüber hinaus kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung und übernehmen im weiteren Verlauf die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung.

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Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an unter 0711-9308110 oder schreiben Sie uns Ihre Fragen über unser Kontaktformular.

Julia Markanday Rechtsanwältin

Autor:in

Julia Markanday, Rechtsanwältin
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann