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DBVI-Wertpapiersparverträge: Kapitalgarantie der SECI nicht ausreichend gedeckt
Veröffentlicht am 02. September 2008
Seit Ende der 90er Jahre wurden sog. Wertpapiersparverträge auf den Bezug von DBVI- Aktien verbreitet abgeschlossen. Im Zusammenhang mit der Insolvenz der Privatbank Reithinger kamen auch diese Sparverträge bzw. die bezogenen Aktien ins Trudeln. Das Argument der Vermittler war immer ähnlich: es handele sich um eine risikolose Anlage da eine Kapitalgarantie bestehe. Diese sollte dem Anleger am Ende der Laufzeit des Sparvertrages auf jeden Fall sein eingesetztes Kapital zurückgewähren für den Fall dass sich der Aktienwert nicht gut entwickle. Diese Versprechung fand sich dann auch auf den Verträgen so dass sich Anleger in (wie sich später herausstellte) falscher Sicherheit wähnten als sie die Sparverträge unterzeichneten.
Schadensersatzpflicht der SECI
Diese Kapitalgarantie wurde vom Emissionshaus der DBVI- Aktien gewährt der C+H Vermögensplan GmbH heute die European Securities Invest SECI GmbH. Am 12.07.2006 teilte eben diese SECI mit dass die Werthaltigkeit der Kapitalgarantie von der wirtschaftlichen Lage der SECI selbst abhänge. Gleichzeitig kam es zu erheblichen Kursverlusten bei den DBVI- Aktien.
Hintergrund für das Schreiben der SECI im Juli 2006 war und ist dass die Kapitalgarantie nicht mit den notwendigen Rücklagen gedeckt wurde. Dies ergibt sich unter anderem aus dem Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young vom 31.12.2004 sowie aus Jahresabschlüssen der SECI. Da sich die Gesellschaft bis heute wirtschaftliche nicht deutlich erholt hat ist die Kapitalgarantie für die Anleger so gut wie nicht werthaltig.
Das AG München hat nun die Schadensersatzpflicht der SECI aus verschiedenen Rechtsgründen anerkannt. Auch das LG München hat einem Anleger Schadensersatz wegen seiner DBVI- Aktien gegen die SECI zugesprochen. Wertpapiersparer und Inhaber von DBVI- Aktien sollten Ihre Ansprüche in diesem Zusammenhang umfassend prüfen lassen.