0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

DG-Fonds: Anlegern droht Nachschusspflicht und Rückzahlung ihrer Ausschüttungen

Veröffentlicht am 28. Januar 2008

DG Fonds Anleger müssen nun damit rechnen Nachschussverpflichtungen welche bis zu einer Höhe der vom jeweiligen Anleger gezeichneten Einlage gehen kann ausgesetzt zu werden. Zudem besteht für rund 18.000 Anleger die Gefahr dass sie mit Rückforderungen bereits ausgezahlter Gewinnausschüttungen seitens der Fondsgesellschaft bzw. deren Insolvenzverwaltern konfrontiert werden.

DG-Fonds: Drohende Rückforderung von Ausschüttungen

Wie von unserer Kanzlei bereits am 20.06.2007 berichtet legte die DZ-Bank in den 90er Jahren die DG Fonds auf. Diese sollte insbesondere Kunden der Raiffeisen- und Volksbanken – mithin der in Deutschland genossenschaftlich organisierten Geldinstitute – als interessante wertbeständige Altersanlage angeboten werden. Im Laufe des oben genannten Jahrzehnts brachte die DG-Bank viele dieser fondsgebundenen Kapitalanlagen auf den Finanzmarkt und gewann damit insgesamt mehrere tausend Kunden mit über 500 Millionen Euro Investitionsvolumen.

Wie von uns ebenfalls bereits dargelegt warb die DG-Bank-Gruppe bei den Fondsanlegern unter dem Aspekt der zusätzlichen privaten Altersversorgung um den jeweiligen Fondsabschluss. Hierbei wurden den Anlegern Emissionsprospekte vorgelegt, die weder darauf hinwiesen, dass grundsätzlich auch die Gefahr eines totalen Kapitalverlustes drohen kann, noch über die wirtschaftlichen und personellen Verflechtungen innerhalb dieser Geldanlage aufklärten. Auch die Abschlussberatungen die teilweise von Mitarbeitern der Raiffeisen- und Volksbanken durchgeführt wurden enthielten keinen hinreichenden Hinweis auf die mit dem Abschluss verbundenen Risiken. Die Bank könnte damit den Anlegern wegen Falschberatung oder aus Prospekt zu Schadensersatzansprüchen verpflichtete sein.

Da in einigen DG-Fonds nur ein Teil der im Zeichnungsschein bezifferten Kapitaleinlage eingebracht wurden und die restliche Einlage anhand von prognostizierten Ausschüttungen abgegolten werden sollte – was u. a. aus steuerlichen Gründen erfolgte – stehen viele Anleger vor dem Problem der möglichen Nachschussverpflichtung in Höhe des damals nicht geleisteten Betrages. Zudem besteht für alle Anleger im Bereich der bereits insolventen DG-Fonds die Gefahr der Rückforderung von Ausschüttungen. Derzeit wird seitens der jeweiligen Insolvenzverwaltung diese Möglichkeit geprüft.

Sollten DG Fonds Anleger mit einer Nachschussverpflichtung nach dem Handelsgesetzbuch zur Kasse gebeten werden, besteht grundsätzlich die Möglichkeit unter Berufung auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder aber gegebenenfalls unter Entgegenstellung eines Schadenersatzanspruches aus Delikt sich einer solchen Verpflichtung zu entziehen. Gerne prüfen wir für Sie in Frage kommende Verteidigungsmöglichkeiten und machen diese ggf. auch prozessual geltend.

Kontaktformular