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Die Liquidation des Fonds MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 steht fest

Veröffentlicht am 09. Oktober 2017

Für die Anleger der MCE Erste Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG bzw. MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 steht das Scheitern des Fondskonzepts endgültig fest. Trotz Sanierungsbemühungen in den letzten Jahren konnte der Fonds eine Erholung nicht verzeichnen. Im Rahmen der Liquidation wurden Anleger in den vergangenen Monaten mehrfach aufgefordert einen Abwicklungsbeitrag in Höhe von 8 % bezogen auf das Beteiligungskapital zu erbringen. Angedroht wurden im Falle einer Nichtleistung „persönliche Konsequenzen“ und höhere Rückzahlungsverpflichtungen.

Kapitalverlust statt hoher Rendite – Was können Anleger tun?

Der MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2 ist ein Dachfonds, der in diverse „gebrauchte“ und auf dem Zweitmarkt befindliche Schiffsfonds investiert hat. Eine breite Streuung über verschiedene Anlageklassen ist dem Konzept nicht zu entnehmen. Der Investitionsfokus lag von Anfang an bei Containerschiffen. Das Gesamtportfolio bestand zum 31.12.2011 aus 102 Fondsbeteiligungen mit insgesamt 127 Schiffen (davon 114 Containerschiffe). Der Fonds trägt das volle Risiko der Marktlage der Containerschifffahrt. Mit dieser Investition sollten die Anleger einen durchschnittlichen Vermögenszuwachs nach Steuern von 6-8 % p.a. auf das Beteiligungskapital erzielen.

Der im Fondsprospekt anvisierte Wachstumsmarkt für Schiffsbeteiligungen stellte sich als ein Wunschdenken heraus. Statt der erhofften Rendite, stehen die Zeichner dieser Schiffsfondsbeteiligung nun mit leeren Händen da. Die Anleger haben nun die wirtschaftlichen Verluste zu tragen.

Es gibt Möglichkeiten sich von dieser Investition zu trennen. In dieser Situation sind die Anleger des Fonds „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2“ nicht alleine. Es befindet sich über 850 Anleger im Fonds, die in der gleichen Situation sind. Aufgrund des endgültigen Scheiterns des Fondskonzepts haben wir aktuell viele Anfragen zu diesem Fonds erhalten. Wir haben daher auf Anregung und Wunsch zahlreicher Gesellschafter zur Erörterung der Handlungsmöglichkeiten zur Rettung des investierten Geldes eine Telefonkonferenz angesetzt.

Einladung zur Telefonkonferenz der Anlegergemeinschaft „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2“ am 26.10.2017.

Alle betroffenen Gesellschafter sind zur Teilnahme an der Telefon- und Webkonferenz  am 26. Oktober 2017 um 18.30 Uhr eingeladen. Tauschen Sie Erfahrungen und Meinungen mit den geschädigten Anlegern aus. Auf der Tagesordnung stehen aktuelle Entwicklungen, rechtliche Möglichkeiten zum Zusammenschluss der Gesellschafter sowie zur Rettung des investierten Geldes und bisher erzielte Erfolge für Anleger.

Anlegern dieses Fonds wird geraten, ihre Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Unser Angebot an Sie: Nutzen Sie unseren Online-Fragebogen um eine schnelle und kostenlose Erstberatung anzufordern. Kontaktieren Sie uns: Über unser Kontaktformular haben Anleger geschlossener Fonds zudem die Möglichkeit, mit uns in Verbindung zu treten und sich umfassend über die in deren Fall bestehenden Optionen informieren zu lassen.

Rechtsanwälte Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann: Die Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht – seit über 20 Jahren im Dienste des Verbrauchers

Seit der Gründung im Jahre 1995 hat sich die Rechtsanwaltskanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt geschädigte Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet. Mit aktuell 28 Rechtsanwälten und Wirtschaftsjuristen sind wir eine der größten sowie erfahrensten Kanzleien für Kapitalanlagerecht auf Investorenseite in Deutschland. Wir haben für unsere Mandanten zahlreiche, teils höchstrichterliche Urteile erstritten und in den letzten Jahren aktiv an der Gestaltung der Rechtsprechung im Gebiet des Anlegerschutzes mitgewirkt. Durch unsere Fachanwälte wurden weit über 15.000 Vergleiche und Urteile seit Bestehen der Kanzlei erreicht.