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Dieselfahrverbot in Stuttgart – aktuelle Entwicklungen und neue Zahlen des Umweltbundesamtes

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 07. Februar 2019

Stop-auf-Fahrbahn

Seit 1. Februar 2019 wird bei einem Verstoß gegen das geltende Stuttgarter Dieselfahrverbot ein Bußgeld in Höhe von 80,- EUR fällig. Nach Berichten des SWR kommen bei Verstößen noch Verwaltungsgebühren hinzu. Somit droht ein Gesamtbetrag in Höhe von 108,50 EUR. Einen Punkteeintrag gibt es beim Verstoß gegen das Dieselfahrverbot jedoch nicht.

Aktuell gilt das Fahrverbot für Diesel der Norm Euro 4 und schlechter noch nicht für Stuttgarter Anwohner. Die Übergangsfrist läuft allerdings bereits zum 1. April 2019 ab. Dann könnte die Diskussion um das Fahrverbot noch emotionaler werden. Mit massiven Wertverlusten beim Verkauf der Dieselautos haben vor allen die Besitzer älterer Dieselmodelle zu kämpfen. Besitzern von Dieseln der Norm Euro 5 rät der ADAC in seinem letzten Kundenmagazin, eine eventuelle Nachrüstung abzuwarten. Auch bei den Dieseln dieser Norm drohen in Stuttgart künftig Fahrverbote. Statt auf eine ungewisse Nachrüstung zu warten, sollten Besitzer besser die Zeit nutzen, und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Rückabwicklung kostenlos von spezialisierten Anwälten prüfen lassen. Denn: Insbesondere bei Autos aus dem VW-Konzern verjähren die meisten Ansprüche zum Jahresende. Ein Abwarten auf eventuelle Nachrüstungen könnte viele Autobesitzer rückblickend ärgern.

Online-Fragebogen 

Dieselskanal Online-Rechner 

Ausnahmegenehmigungen zum Dieselfahrverbot oft nicht erfolgreich

Wer für Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchte, kann dies auf der Seite der Stadt Stuttgart tun. Verbraucher können den Antrag selbst ausfüllen.
Von den zahlreichen Anträgen auf Ausnahmegenehmigung ist im Schnitt jedoch nur jeder dritte Antrag erfolgreich. Betroffenen bleibt die Entscheidung, ob Sie gegen die Ablehnung vorgehen möchten. Sofern Sie dies tun möchten oder mehr Informationen hierzu benötigen, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

Kontaktformular

Aktuell prüft das Verkehrsministerium weitere Sonderregelungen, damit Autofahrer beispielsweise einige Park & Ride – Parkplätze anfahren können. Mit zunehmendem zeitlichem Druck steigt auch die Verärgerung der betroffenen Autofahrer. Das zeigen auch die Teilnehmerzahlen der Demonstrationen gegen das Dieselfahrverbot in Stuttgart mit zuletzt 1200 Teilnehmern.

Weitere Informationen zum Stuttgarter Fahrverbot finden Sie in unserem Artikel zum Dieselfahrverbot.

Aktuelle Zahlen des Umweltbundesamtes

Dass uns die Problematik um Fahrverbote weiterhin beschäftigen wird, zeigen die aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes. Das UBA hat eine vorläufige Auswertung der Luftqualität in Deutschland veröffentlicht. Die Daten zur Luftqualität werden an ca. 650 deutschen Messstationen erhoben und beruhten in der aktuellen Diskussion zuletzt auf den Daten des Jahres 2017.
Wie aus einer ersten Bilanz des Umweltbundesamts hervorgeht, führt Stuttgart die Liste der Städte mit einer Überschreitung der Grenzwerte mit 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft an. Der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft wurde im Jahr 2018 in mindestens 35 deutschen Städten überschritten. Für 28 Städte, deren Luft 2017 zu stark mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid belastet war, sind die Werte noch nicht verfügbar.

Autor

Annekatrin Schlipf, Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann