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Dr. Amann-Fonds in Schieflage : Möglichkeiten für betroffene Anleger

Veröffentlicht von Andreas Frank am 04. September 2009

Geworben mit den Schlagworten „Schweiz“ und „Immobilien“ haben sich in den vergangenen Jahren Schätzungen zufolge auch ca. 1600 deutsche Anleger an seitens der Schweizer Fondsgesellschaft Dr. Amann AG aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Unstimmigkeiten in der Fondsgeschäftsführung sowie die nicht eingehaltenen Kriterien des Schweizer Kollektivanlage-Gesetzes brachten die Dr. Amann-Fonds zwischenzeitlich in Schieflage.

Dr. Amann-Fonds: Anlegern drohen erhebliche Verluste

Insgesamt ca. 3 Milliarden Schweizer Franken wurden durch den Fondsinitiator Dr. Jürgen Amann von Anlegern eingesammelt. Zu den bekanntesten seitens der Dr. Amann AG aufgelegten und vertriebenen Fondsobjekten zählen das Bürogebäude White Plaza in Basel (Dr. Amann & Co. VI Sachwert Beteiligung KG) das Hotel Schweizerhof in Zermatt (KG VIII) sowie das Golf- und Spa Ressort im französischen Le Roc (KG XIV). Trotz der klangvollen Fondsobjekte blieben die Renditeerwartungen weit hinter den Erwartungen der Anleger zurück. So haben beispielsweise Anleger des zwischenzeitlich liquidierten Fonds White Plaza über die Hälfte des eingezahlten Geldes verloren.

Gegenüber dem Fondsinitiator zu Tage getretene Vorwürfe hinsichtlich nicht ordnungsgemäß verbuchter Ausschüttungen sowie ohne erforderliche Zustimmung abgeschlossener Beteiligungsverträge führten in der Folgezeit zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue und Betruges. Nicht erfüllte Zulassungskriterien die das 2007 in Kraft getretenen Kollektivanlage-Gesetzes für die Anbieter geschlossener Immobilienfonds in der Schweiz  zwingend vorschreibt mündeten letztlich in der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Dr. Amann AG.

Zwar wurde die auf Initiative der Schweizer Finanzaufsicht (Finma) ergangene Liquidationsverfügung über den Fonds Dr. Amann & Co. VIII Sachwert Beteiligung durch Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.07.2009 wieder aufgehoben. Allerdings müssen auch Anleger des o.g. Fonds nach wie vor mit nicht unerheblichen Verlusten rechnen. Da ein Teil der seitens des Fondsinitiators zwecks Realisierung der Fondsobjekte aufgenommenen Gelder über Bankdarlehen finanziert wurde dürfte in absehbarer Zeit mit Rückforderungen durch die finanzierenden Kreditinstitute zu rechnen sein.

Was können betroffene Anleger tun?

Anlegern von Dr. Amann- Fonds wird geraten die im Zusammenhang mit dem Fondserwerb bestehenden  rechtlichen Optionen durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Nachdem den betroffenen Anlegern der Fondserwerb vielfach als sichere Kapitalanlage in Aussicht gestellt wurde und die Anleger in der Regel nicht über das im Zusammenhang mit dem Erwerb eines geschlossenen Immobilienfonds bestehende Totalverlustrisiko aufgeklärt wurden kommen hier Ansprüche aus Vermittler- bzw. Beraterhaftung in Betracht. Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und  sich über die in Ihrem Falle bestehenden Möglichkeiten informieren.

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