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Dubai 1000 Hotelfonds: Rückabwicklung gescheitert

Veröffentlicht am 04. Februar 2009

Dubai 1000 Hotelfonds: Fondsinitiator Georg Recker verliert vor Gericht

Das Vorhaben des unter Betrugsverdacht stehenden Fondsinitiators Georg Recker den Hotelfonds Dubai 1000 rückabzuwickeln ist vorerst gescheitert. Ende Juni 2008 wurden die Anleger des Bauvorhabens in Dubai von dem Finanzwirt Recker aufgefordert einer Beschlussvorlage zur Einstellung und Rückabwicklung des Hotelprojekts zuzustimmen. Begründet wurde dies von Seiten Reckers mit angeblich auf staatliche Stellen in Dubai zurückzuführenden Bauverzögerungen.

Nach den Angaben Reckers hätten nahezu 100 Prozent der Anleger der Beschlussvorlage zugestimmt – ohne über die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der Beschlussfassung informiert worden zu sein. Da es den Verantwortlichen in erster Linie darum ging ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen sollten die Anleger auf sämtliche Ansprüche gegen die Geschäftsführung den Treuhänder und die Mittelverwendungskontrolleurin verzichten. Im Nachhinein stellte sich heraus dass die angeblich mit 107 5 Millionen Euro am Fonds beteiligte Losna Ltd. mit Sitz in der Karibik zwar bislang noch keinen Nachweis dafür erbracht hat ihre Einlage tatsächlich geleistet zu haben ihre Stimmen aber dennoch bei dem fragwürdigen Gesellschafterbeschluss abgeben konnten.

Aktuelle Entscheidung des Landgerichts Dortmund

Das Landgericht Dortmund hat nunmehr den für die von Recker geplante Rückabwicklung des Bauvorhabens zu Grunde liegenden Gesellschafterbeschluss für rechtswidrig und damit für unwirksam erklärt. Zwar bleibt es dem Fondsinitiator unbenommen einen erneuten Gesellschafterbeschluss herbeizuführen. Das Landgericht Dortmund legte der Fondsgesellschaft nahe eine erneute Gesellschafterversammlung einzuberufen und eine ausreichende Informationsgrundlage vor einer erneuten Abstimmung zu schaffen.

Ob Recker dies beherzigen wird steht allerdings in den Sternen. Bislang entzieht sich der Initiator den kritischen Fragen der Anleger und auch zur Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund war Recker entgegen der richterlichen Anordnung nicht erschienen.

Geschädigte Anleger können über unser Kontaktformular gerne mit uns Verbindung aufnehmen.