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Durchbruch im Dieselskandal: VW-Käufer wird nach Hinweis des BGH entschädigt

Veröffentlicht von Georgios Aslanidis am 22. Februar 2019

Mit dem Hinweis auf ein „Ja“ zum Vorliegen eines Sachmangels bei Fahrzeugen, die von der Abgasmanipulation betroffen sind, hat der Bundesgerichtshof einem VW-Kunden den Rücken gestärkt und die Chancen auf Schadensersatz bekräftigt.

Die Strategie des VW-Konzerns und weiterer am Dieselskandal beteiligter Autohersteller, auf Zeit zu spielen und höchstrichterliche Entscheidungen mit Breitenwirkung zu verhindern, ist in einem aktuellen Fall nach hinten losgegangen. Denn der Bundesgerichtshof ließ es sich nicht nehmen, schriftlich seine vorläufige Rechtsauffassung in einem sogenannten Hinweisbeschluss zu äußern. Dieser hat es in sich – denn der BGH hat darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug mangelhaft ist, wenn es mit einem manipulierten Motor ausgestattet ist. Damit hätte der Kläger und VW-Kunde Anspruch auf eine Ersatzlieferung gehabt. Dies würde auch dann gelten, wenn zwischenzeitlich ein Modellwechsel stattgefunden haben sollte.

Da dem VW-Konzern infolge des Hinweisbeschlusses des BGH pro Verbraucher klar war, dass er in einem Verfahren unterliegen würde, wurde dem dortigen Kläger offensichtlich ein Vergleich angeboten, welchen der VW Kunde nicht ausschlagen konnte. Damit hat VW zwar ein schriftliches Urteil verhindert, jedoch hat der BGH noch rechtzeitig vor Rücknahme der Revision einen umfangreichen sogenannten Hinweisbeschluss veröffentlicht.

Laut einer Pressemitteilung des BGH soll der umfangreiche Hinweisbeschluss in Kürze veröffentlicht werden. Sobald wir weitere Informationen zur Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes vorliegen haben, werden wir dazu berichten.

BGH positioniert sich auf der Seite der Autofahrer

Klar ist jedoch bereits jetzt, dass sich der BGH eindeutig auf der Seite der Autofahrer positioniert hat. Laut Auskunft von Volkswagen sind derzeit etwa 50.000 Kundenklagen in Deutschland anhängig. Insgesamt soll Volkswagen in Deutschland 2,6 Millionen Autos mit manipulierter Motorsoftware verkauft haben. Wir gehen davon aus, dass der erlassene Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofes die laufende Zahl von Gerichtsverfahren nochmal in die Höhe schnellen lassen wird. Viele unentschlossene Autofahrer haben noch auf ein positives Signal der obersten Richter gewartet, welches nunmehr deutlich erfolgt ist.

Von dem Hinweisbeschluss des BGH werden nicht nur VW Fahrer profitieren. Die Hinweise dürften eine generelle Marschrichtung im Umgang mit vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen darstellen. Unserer Erfahrung nach werden sich die Landes- und Oberlandesgerichte nach den Hinweisen des obersten Gerichtes richten.

Was können betroffene Dieselfahrer tun?

Infolge des sehr umfassenden Fahrverbotes versuchen viele betroffene Autobesitzer, Ihr Auto zu verkaufen. Sinkende Verkaufspreise für ältere Diesel sorgen für zusätzlichen Unmut bei den Verkäufern – schließlich würden viele Ihre Fahrzeug einige Jahre weiter nutzen wollen.
Eine gute Möglichkeit, um dem Wertverlust zu umgehen, ist die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder des Kreditvertrages bei finanzierten Autokäufen. Sowohl im Falle des Schadenersatzes, als auch im Falle eines Widerrufs des Kreditvertrages wird der Kaufvertrag rückabgewickelt.

Mit dem Hinweisbeschluss des BGH steigen die Chancen Tausender Dieselfahrer auf Schadensersatz: Als erfahrene Kanzlei mit über tausend Mandanten im Bereich des Dieselskandal bieten wir kostenlose Services zu diesem Thema an. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine schnelle und unverbindliche Ersteinschätzung.

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