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Bank wegen DZ Bank Fonds unter Beschuss

Veröffentlicht von Andreas Frank am 20. Juni 2007

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Die DZ Bank muss mit einer Klagewelle rechnen, die ein Gesamtvolumen von mehreren hundert Millionen Euro erreichen könnte. Anleger und Kunden von Volks- und Raiffeisenbanken erheben schwere Vorwürfe gegen die Bank und die DG Anlage Gesellschaft mbH wegen in den 90er Jahren vertriebenen DZ Bank Fonds.

Geschlossene Immobilienfonds von DG Anlage Gesellschaft

Die DG Anlage Gesellschaft hatte in den 90er Jahren mehrere geschlossene Immobilienfonds initiiert, die über die örtlichen Volks- und Raiffeisenbanken bzw. die Südwestbank an mindestens 22.000 Anleger vertrieben wurden. Gründungsgesellschafter der in Rede stehenden Fonds waren die DG Anlage Gesellschaft und die DZ Bank (vormals DG Bank). Die meisten DG-Fonds sind in finanzielle Schieflage geraten, so dass mehrere DG-Fonds kurz vor der Insolvenz stehen. Die DG Gruppe führt dies vor allem auf die schlechte Entwicklung des Immobilienmarktes insbesondere in Ostdeutschland zurück, wo sich viele der Anlageobjekte befinden.

Die Investoren sehen das anders. Sie kritisieren insbesondere, dass sie vor ihrer Kaufentscheidung gezielt getäuscht worden seien. Die Prospekte, die die Kunden zum Kauf der Fondsanteile bewegen sollten, wiesen zu optimistische Renditen aus, die schon damals wenig mit der tatsächlichen Marktsituation zu tun hatten. Zudem waren die Risikohinweise unzureichend gestaltet oder fehlten teilweise gänzlich, so dass die Anleger davon ausgingen, eine vergleichsweise sichere Kapitalanlage erworben zu haben, was tatsächlich nicht der Fall war. Bei vielen Fonds wurde auch nicht ausreichend über „weiche Kosten“ aufgeklärt. So sollen Provisionen (sog. Kick-Backs) an die vermittelnden Volks- und Raiffeisenbanken geflossen sein, von denen die Anleger nichts wussten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung wären die vermittelnden Banken aber verpflichtet gewesen, ihre Kunden über diese Innenprovisionen aufzuklären.

Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht Stuttgart Anfang März 2007 entschieden, dass die Volks- und Raiffeisenbanken vor Ort verpflichtet sind, die Kapitalanlagen selbst auf Rentabilität und Plausibilität zu prüfen und dabei den Anleger auch auf negative Berichte von Branchendiensten hinzuweisen.

Eine Prüfung fand jedoch nur in wenigen Fällen statt, da sich die Berater allzu oft darauf verlassen haben, dass die DZ Bank als überörtliche Dachgesellschaft die Anlage und ihre Risiken ausreichend geprüft hat. Nun hat sich herausgestellt, dass auch die DZ Bank nicht alle Fonds ausreichend geprüft hat. Das Oberlandesgericht Stuttgart hielt es daher für gerechtfertigt, nicht nur die Banken vor Ort, sondern auch die DZ Bank als übergeordnetes Institut in die Haftung zu nehmen.

Kostenfreie Ersteinschätzung für Betroffene

Für betroffene Anleger besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ansprüche gegen die beteiligten Banken und gegen die DZ Bank als Zentralbank prüfen zu lassen.