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EA 288 Abgasskandal – Schadenersatz für Verbraucher

Veröffentlicht von Annekatrin Schlipf am 15. Januar 2020

Abgaswerte-manipuliert

Der VW-Skandal rankte sich zunächst allein um den Motor EA 189, bei dem VW die Manipulation zugegeben hatte. Viele Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller, die Autos mit diesem Motor betreffen, könnten seit dem 31.12.2019 jedoch verjährt sein. Nun könnte VW jedoch der nächste große Abgasskandal bevor stehen: Der EA 288 Abgasskandal. Nach Recherchen des SWR hat der Volkswagen-Konzern auch beim Nachfolgemodell des Skandalmotors EA 189, dem EA 288 Motor, eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Zwischenzeitlich stehen auch illegale Abschalteinrichtungen bei den Motoren EA 896 und EA 897 im Raum. Ebenfalls nicht verjährt sind Schadenersatzansprüche bei Autos anderer Hersteller und Marken.

Update April 2021: Erstmals hat ein Oberlandesgericht den Volkswagen-Konzern im zweiten VW Abgasskandal um den Motor VW EA 288 aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verurteilt. In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Oberlandesgericht Naumburg die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.885,71 € Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs verurteilt (Urteil vom 09.04.2021, Az. 8 U 68/20). Details im Newsbeitrag Kanzlei AKH-H erstreitet bundesweit erstes OLG-Urteil zu VW EA 288: Volkswagen muss Schadensersatz zahlen

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Welche Motoren sind vom VW-Abgasskandal betroffen?

Wie im September 2019 bekannt wurde, besteht zudem der Verdacht, dass auch der Nachfolger des EA 189 vom VW Abgasskandal betroffen ist. Der Motor EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 von Volkswagen soll ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung verwenden. Der Motor, der seit 2012 verbaut wird, ist das Nachfolgemodell des EA 189. Es gibt ihn als 1.4 TDI mit drei Zylindern und als 1.6 und 2.0 TDI mit vier Zylindern. Der EA 288 findet sich neben Modellen von VW auch in Millionen von Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat.

Beim EA 288 geht es um mehrere Formen von illegalen Abschalteinrichtungen, wie die Fahrkurvenerkennung oder das sogenannte Thermofenster. Das Thermofenster regelt das Abgasverhalten von Fahrzeugen im Betrieb abhängig von der Außentemperatur. Grundsätzlich ist es zulässig, bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung zu reduzieren bzw. abzuschalten, um den Motor vor Schaden zu schützen. Aber: bei vielen Dieselfahrzeugen mit Thermofenster-Technik funktioniert die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 15 °C und 33 °C. Damit läuft die Abgasreinigung auf dem Prüfstand, wo Temperaturen von etwa die 25 Grad vorgeschrieben sind optimal, im realen Betrieb auf der Straße jedoch nicht. In Deutschland beispielsweise liegen die Durchschnittstemperaturen an nur drei Monaten im Jahr über 15°C. Daher ist anzunehmen, dass das Thermofenster unnötig weit definiert ist und Ausstoß von schädlichem Stickstoff im Alltag dauerhaft größer ist als rechtlich zulässig.

Staatsanwaltliche Ermittlungen zum EA 288 Abgasskandal

Im Zuge von Ermittlungen gegen einzelne VW-Verantwortliche wegen des Verdachts auf Einbau illegaler Mechanismen in die Motorsteuerung für EA 288 Motoren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang Dezember 2019 Büros bei VW durchsucht.
Der Volkswagen-Konzern dementierte die Vorwürfe und verwies auf Tests des Kraftfahrt-Bundesamts. Medienberichten zufolge hatten diese in einer Testreihe im Jahr 2016 unter anderem den VW Touareg 3.0 untersucht. Das Modell wurde danach vom Manipulationsverdacht freigesprochen. Doch Ende 2017 forderte das Kraftfahrt-Bundesamt VW dann auf, den VW Touareg 3.0 zurückzurufen und die Manipulationen zu beseitigen. Den Rückruf wegen Entfernung einer illegalen Abschalteinrichtung des Touareg der Baujahre 2014 – 2018 finden Sie auf der Website des KBA.

Online-Rechner für Schadensersatz im Abgasskandal nutzen

Vom Dieselskandal sind neben den Marken aus dem VW-Konzern auch andere Hersteller und Marken wie Mercedes, BMW und Opel betroffen. Für Autobesitzer ist es wichtig, den wirtschaftlichen Vorteil eines Vorgehens im Dieselskandal zu berechnen. Damit wird festgestellt, ob sich eine Rückabwicklung auch im konkreten Fall mehr lohnt als ein Verkauf.

Zum Online-Rechner

Entscheidungen wegen Abgasmanipulation bei VW-Motoren

Zum Motor EA 288 sowie zum Motor EA 897/EA 896 bzw. zur Wertung eines Thermofensters als illegale Abschalteinrichtung gibt es bereits einige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Dieselfahrer, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Bereits im Oktober 2018 (Az. 1 O 231/18) hat das Landgericht Duisburg in einem Fall des EA 288 einem Verbraucher Schadensersatz zugesprochen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen VW Golf 7 TDI (Euro 6).
  • Die Volkswagen AG wurde wegen der Manipulation des Euro-6-Diesel-Motor vom Landgericht Krefeld verurteilt (Urteil vom 06.11.2019, Az. 2 O 370/18). In der Entscheidung handelt es sich um einen VW Touareg 3.0 l der Norm Euro 6.
  • Durch den Beschluss des Landgerichts Wuppertal (Beschluss vom 15.03.2019, Akt 2 O 273/18) wurde deutlich, dass auch in EA288-Fahrzeugen standartmäßig Abschalteinrichtungen in Form von Thermofenstern eingebaut worden waren.
  • Beweisbeschluss zum EA 897: Das LG Traunstein hat mit Aufklärungs- und Beweisbeschluss vom 3.12.2019 (Az. 8 O 3226/18) die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung des Vorhandenseins einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem VW Touareg mit 3-Liter TDI-Motor EA 897 beschlossen.
  • Landgericht Mönchengladbach (Urteil vom 18.12.2019, Az. 6 O 394/18): Nach Ansicht des Gerichts hat auch ein Leasingnehmer, der einen Leasingvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug abschließt, einen Schaden erlitten und Anspruch auf Schadensersatz. In diesem Fall ging es um einen von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touareg 3,0 TDI.
  • In einem Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 11 O 77/18) zum Vorläufer des EA288 (Motorenmodell EA 189) konnte ein Temperaturfenster festgestellt werden.
  • Das OLG Karlsruhe hat mit Hinweisbeschluss vom 22. August 2019 (17 U 257/18)die Einholung eines Sachverständigengutachten zu 3-Liter-Diesemotoren des Typs EA 897 und EA 896 mit der Abgasnorm Euro 5 angekündigt.

Hinweis: Unproblematisch hinsichtlich der Verjährung sind aktuell Autos aus dem VW-Konzern mit anderen Motorvarianten wie dem EA 288, EA 897, EA 896. Hier wurden die Manipulationen erst später bekannt. Ebenfalls nicht verjährt sind Schadenersatzansprüche bei Autos anderer Hersteller und Marken wie beispielsweise BMW, Mercedes, PSA, Fiat, General Motors und Renault.

Verjährung beim Skandalmotor EA 189

VW hat zu Beginn des Abgasskandals die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung zugegeben. Die manipulierte Software findet sich bei allen Fahrzeugen, in denen Motoren mit der Typbezeichnung EA 189 eingebaut sind. Hierbei handelt es sich um Motoren 1.2, 1.6 und 2.0 Liter-Diesel-Motoren. Das Kürzel EA steht für „Entwicklungs-Auftrag“.
Grundsätzlich verjähren Schadensersatzansprüche im Dieselskandal um den Skandalmotor EA 189 gegen den Hersteller VW wegen Betrugs oder sittenwidriger Schädigung nach drei Jahren. Diese Frist beginnt in dem Jahr zu laufen, in dem ein Kunde Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Dies geschah meist im Jahr 2016, als die betroffenen Autos über Rückrufaktionen durch das Kraftfahrtbundesamt oder die Hersteller informiert wurden.

Landgericht Trier: Keine Verjährung vor höchstrichterlicher Entscheidung

Dennoch ist auch im Jahr 2020 eine erfolgreiche gerichtliche Geltendmachung nicht gänzlich ausgeschlossen. Das Landgericht Trier mit Urteil vom 19.09.2019 (Az. 5 O 417/18) entschieden, dass die dreijährige kenntnisabhängige Verjährung noch nicht zu laufen begonnen hat und auch nicht vor einer höchstrichterlichen Entscheidung zu laufen beginnen wird. Bei den Fällen der Abgasmanipulation im Zusammenhang mit dem Motor des Typs EA189 fehle es bis jetzt an einer höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs und damit an einem den Verjährungsbeginn auslösenden Ereignis, so das Landgericht. Der Bundesgerichtshof hat für Anfang Mai 2020 einen Verhandlungstermin zu einem EA 189 in den sogenannten VW-Verfahren anberaumt. Den Entscheidungsgründen des Landgerichtes Trier folgend, könnten geschädigte PKW-Eigentümer den Rechtsweg auch jetzt noch erfolgreich beschreiten.

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