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Eigentümer von sogenannten Schrottimmobilien blicken gespannt nach Karlsruhe

Veröffentlicht am 20. April 2006

Der Streit um wertlose auf Pump finanzierte Gebäude geht in die nächste Runde konstatiert Ulrike Wirtz vom Rheinischen Merkur.

Tausende Anleger hoffen auf einen weiteren Spruch des Bundesgerichtshofs. Doch der ist in sich zerstritten. Am 25. April fällt die Entscheidung. […]

Was den Prozess für die ruinierten Anleger zu Tortur macht: Selbst der BGH der sich seit 1999 mit der Angelegenheit auseinander setzt ist sich uneins. In den vergangenen Revisionen kamen zwei Richtergremien zu ganz konträren Urteilen. Der II. Senat der die Fondsfälle entschied urteilte im Sinne der Anleger und erlaubte ihnen die Rückabwicklung der Verträge. Dagegen kam der XI. Senat der die Wohnungsfälle verhandelte zu einem bankenfreundlichen Spruch. 2004 schließlich übernahm der XI. Senat auch die neu eingegangenen Fondsfälle. Über vier von ihnen wird er am 25.April erstmals befunden (Az. XI ZR 193/04 XI ZR 219/04 XI ZR 29/05 XI ZR 106/05). „An dem Tag wird sich zeigen ob der XI. Senat bei seiner Sicht bleibt und die anlegerfreundliche Rechtsprechung des II. Senats kippt“ bringt die Anwältin Daniela Gutermuth die Brisanz auf den Punkt. Sie arbeitet in der Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann die zwar nicht an einem der nun aktuellen vier BGH-Verfahren beteiligt ist aber etliche betroffene Anleger vertritt.

Rheinischer Merkur Nr.16 · 2006