0711 9 30 81 10 Kostenlose Erstanfrage
SUCHE

Entschädigungszahlungen der Deutschen Bank bezüglich des offenen Immobilienfonds Grundbesitz-Invest bleiben steuerfrei

Veröffentlicht am 13. Juni 2006

Aufgrund massiver Anteilsrückgaben sind in letzter Zeit offene Immobilienfonds immer häufiger in den Vordergrund gerückt. So auch die Grundbesitz-Invest der Deutschen Bank und zwei weitere offene Immobilienfonds der Investmentgruppe KanAm die aufgrund ungewöhnlich hoher Abflüsse und den damit verbundenen Liquiditätsengpässen letztendlich sogar geschlossen werden mussten. Über Monate hinweg war es den Anlegern nicht möglich ihre Papiere zurück zu geben und es entstanden deutlich Verluste bei den Anlegern. Erst am 3. März 2006 wurde der Immobilienfonds Grundbesitz- Invest wieder eröffnet.

Wertausgleich

Um drohende Schadensersatzprozesse zu vermeiden und auch dem Anleger ein kulantes Entgegenkommen zu zeigen zahlt die Deutsche Bank den Investoren des Immobilienfonds Grundbesitz- Invest Entschädigungen. Die Höhe der jeweiligen Zahlung bemisst sich dabei nach der Differenz zwischen dem ehemaligen Kaufpreis (Bruttobetrag) abzüglich sämtlicher Ausschüttungen und dem Rücknahmekurs bei Wiedereröffnung am 3. März 2006.

Steuerfreiheit der Entschädigungszahlung

Weiterhin positiv ist die Nachricht der Finanzämter die nach Prüfung der Sach- und Rechtslage nun mitgeteilt haben dass die im Rahmen der Entschädigung von der Deutschen Bank geflossenen Zahlungen steuerfrei bleiben und auch keine Zinsabschlagsteuer anfalle. Anders verhält es sich nur wenn der Besitzer seine Fondsanteile innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist verkauft da die Gelder lediglich die Anschaffungskosten mindern was letztlich Auswirkungen auf den Gewinn und Verlust hat und dadurch eine steuerliche Relevanz bekommt. Können die Anleger jedoch nachdem die Fondsanteile bereits zwölf Monate im Depot gelegen haben ihre Anteile verkaufen so geschieht dies steuerfrei.