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EREM Windkraft Fonds: Ansprüche der EREM German Wind KG Anleger drohen zu verjähren

Veröffentlicht von Andreas Frank am 21. Mai 2012

Nicht nur etliche der zehntausenden deutschen Anleger die ihr Geld in vermeintlich sichere Kapitalanlagen wie geschlossene Immobilen- Medien- Schiffs- oder Flugzeugfonds investiert haben müssen derzeit um ihr gezeichnetes Kapital fürchten. Auch Anleger die stattdessen auf erneuerbare Energien gesetzt und sich an Solar- und Windparkanlagen beteiligt haben bangen derzeit um ihre Einlagen. Aktuellstes Beispiel: Die Anleger der in Schieflage geratenen EREM German Wind KG Fonds.

Beteiligung an EREM Windenergie Fonds beschert Anlegern hohe Verluste

Unsere Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter EREM German Wind KG Fonds Anleger. Etliche dieser EREM Windenergie Fondsanleger mussten schnell die Erfahrung machen dass es sich bei dem ihrerseits gezeichneten Windkraft Fonds gerade nicht um eine sichere hohe Renditen abwerfende und für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage handelte. Stattdessen war die Beteiligung an den EREM Windenergie Fonds für die EREM Wind KG Anleger oftmals mit hohen finanziellen Einbußen sowie einem Verzicht auf seinerzeit sicher prognostizierte Ausschüttungen verbunden.

Insgesamt 12 EREM Windparkfonds aufgelegt

Mit Beginn des neuen Jahrtausends wurden nicht zuletzt in der Hoffnung auf die seitens der damaligen Bundesregierung propagierte Energiewende eine Vielzahl in den Bau und den Vertrieb von Windkraftanlagen investierende Windkraft Fonds initiiert. Allein von den EREM Windenergie Fonds wurden bis dato insgesamt 12 verschiedene geschlossene Fondsbeteiligungen aufgelegt. Diese sind im Einzelnen:

  1. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 01. Wind KG
  2. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 02. Wind KG
  3. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 03. Wind KG
  4. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 04. Wind KG
  5. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 05. Wind KG
  6. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 06. Wind KG
  7. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 07. Wind KG
  8. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 08. Wind KG
  9. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 09. Wind KG
  10. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 10. Wind KG
  11. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 11. Wind KG
  12. EREM European Renewable Energy Management GmbH & Co. 12. Wind KG

EREM German Wind KG Fonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene EREM Wind KG-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen. Sollten betroffene EREM – Windkraft – Fonds – Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Windkraft Fonds aufgeklärt worden sein so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche.

Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen  EREM Wind KG Fonds  über Banken – allen voran die Nord LB – und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Windenergie Fonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurden die Anleger dabei nicht über die Provisionen aufgeklärt die die Banken und Sparkassen für die Vermittlung der Fondsanteile erhalten haben.

Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für EREM Wind KG Fonds-Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese richten sich darauf so gestellt zu werden als hätte man das Geschäft nie abgeschlossen.

Gerade dann wenn die EREM Wind KG Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vermittelt wurden bestehen immer bessere Chancen auf Schadensersatzzahlungen. Unsere Kanzlei konnte in den letzten Monaten zahlreiche LG- und OLG- Urteile bei geschlossenen Fonds  gegen die beratenden Banken und Sparkassen erstreiten. Die Urteile betreffen Beratungen durch  Banken und Sparkassen die zur kompletten Rückabwicklung verurteilt worden sind. Die angerufenen Gerichte haben festgestellt dass die Bank ungefragt über erhaltene Rückvergütungen aufklären muss.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung und zwecks Vermeidung von negativen Urteilen erklären sich derzeit Beraterbanken zunehmend auch dazu bereit den seitens unserer Kanzlei vertretenen Fondsanlegern außergerichtliche Vergleiche anzubieten.

EREM German Wind KG –Fonds : Absolute taggenaue Verjährung nach 10 Jahren

EREM Wind KG Fonds Anleger sollten bei der Entscheidung ob sie rechtsanwaltlichen Rat in Anspruch nehmen möchten stets die drohende Verjährung ihrer in Betracht kommenden Ansprüche berücksichtigen. Für Beteiligungen an EREM Wind KG Fonds die nach dem 01.01.2002 gezeichnet wurden gilt eine 10 jährige taggenaue Verjährung. So würden  beispielsweise Ansprüche aus einer am 10.06.2002 gezeichneten Fondsbeteiligung taggenau am 10.06.2012 verjähren.

Recherchen unserer Kanzlei haben zudem ergeben dass etliche EREM Wind KG Fondsanleger die Beteiligung an den Windenergie Fonds oftmals im Zeitraum Juni/Juli 2002 gezeichnet haben. Vor dem Hintergrund der in diesen Fällen bereits im Juni 2012 bzw. Juli 2012 taggenau zu verjähren drohenden Ansprüche ist vorliegend die umgehende Kontaktaufnahme mit einem auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt dringend zu empfehlen.

Was können betroffene EREM German Wind KG –Fonds Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer  EREM Wind KG Fonds Anleger sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Vor dem Hintergrund der 10 jährigen absoluten taggenauen Verjährung ist – wie bereits oben dargestellt – ein rasches Handeln dringend geboten.

Gerne können Sie über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung treten und sich über die in ihrem konkreten Fall bestehenden Handlungsoptionen sowie die etwaig erforderliche werdende Einleitung verjährungshemmender Maßnahmen umfassend informieren.

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Andreas Frank

Autor

Andreas Frank, Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann