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Erneut Urteil im Abgasskandal um VW: Landgericht Baden-Baden verurteilt die Volkswagen AG zu Schadensersatz

Veröffentlicht von Marco Albrecht am 09. Juli 2019

Neues Urteil im Abgasskandal um VW. Die Volkswagen AG ist erneut in einem von der Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann geführten Verfahren wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden. Das Landgericht Baden-Baden hat die Volkswagen AG zur Zahlung von Schadensersatz gegen Rückgabe des betreffenden Autos verurteilt (Az. 1 O 154/18). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte im Jahr 2013 einen gebrauchten VW Tiguan 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 10.000 km erworben. In dem PKW war der vom Abgasskandal betroffene Motor EA189 eingebaut. Die Motorsteuerung enthält eine manipulierte Software, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet oder auf der Straße fährt. Die Grenzwerte der Abgasnorm Euro 5 wurden so lediglich auf dem Prüfstand eingehalten, im realen Fahrbetrieb wurden sie jedoch deutlich überschritten. Der Kläger wollte mit dem Kauf ein verbrauchsarmes und umweltfreundliches Fahrzeug erwerben. Hätte er von der Manipulation gewusst, hätte er das Auto nicht gekauft.
Über einen amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt hatte das Fahrzeug im vorliegenden Fall am Rückruf in die Werkstatt teilgenommen. Dort wurde ein Software-Update aufgespielt, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen.
Die beklagte Volkswagen AG bestritt im Verfahren, dass eine illegale Abschalteinrichtung vorliege und verwies darauf, dass die Ermittlungen bei VW, wie die Software entstanden sei, noch nicht abgeschlossen seien. Das Landgericht Baden-Baden schloss sich jedoch der Rechtsansicht an, wonach es sich bei der in dem Motor installierten Software um eine illegale Abschalteinrichtung handele und die Beklagte deshalb wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu haften habe.

Urteil im Abgasskandal: Landgericht bejaht vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

Das Gericht bejahte, dass VW den Kunden getäuscht habe. Als Käufer könne er davon ausgehen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs über die EG-Typengenehmigung verfügt und diese auch nicht nachträglich entzogen wird. Da eine illegale Abschalteinrichtung im Auto verbaut wurde, verfügte das Fahrzeug aber nicht über die notwendige EG-Typengenehmigung. Der Schaden für den Kläger liege darin, dass er eine ungewollte Verpflichtung habe. Denn ohne weitere Maßnahmen wie das Software-Update drohte die Stilllegung durch das Kraftfahrtbundesamt. Dabei komme es auf den Zeitpunkt des Kaufvertrages an und der Schaden entfällt somit nicht nachträglich durch das Aufspielen des Software-Updates.

Im Ergebnis kann der Kläger den Kaufpreis zurück verlangen, Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges. Das Gericht hat von dem eingeklagten Betrag allerdings einen Nutzungsersatz auf Basis einer Gesamtlaufleistung von 250.000 km abgezogen. Die Beklagte hat die Möglichkeit gegen das Urteil Berufung zum Oberlandesgericht Karlsruhe einzulegen.

Hinweis für betroffene VW-Kunden: Verjährung droht zum Ende des Jahres 2019

Das aktuelle Urteil im Abgasskandal um VW reiht sich ein in eine lange Liste von Entscheidungen zugunsten betroffener Autofahrer. Es hat sich gezeigt, dass es sich lohnt die Rechte aus dem Dieselskandal durchzusetzen. Für ein Tätigwerden spricht auch, dass die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal um VW einer Verjährungsfrist unterliegen. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Käufer Kenntnis von seinen Ansprüchen erlangt. Die meisten betroffenen Dieselfahrer haben das Schreiben vom Kraftfahrtbundesamt 2016 erhalten, sodass ab diesem Zeitpunkt von einer Kenntnisnahme ausgegangen werden kann. Schadensersatzansprüche der VW-Dieselkäufer verjähren in diesen Fällen zum 31. Dezember 2019. Auch hier zeigt sich deshalb, dass kompetenter Rechtsrat unverzichtbar ist. Sobald Verjährungsfristen abgelaufen sind, bleibt jegliches juristisches Tätigwerden dauerhaft versperrt. Nutzen Sie das Online-Formular für eine unverbindliche und kostenlose Prüfung Ihrer Chancen auf Schadensersatz.

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